Es ist doch ein Grund Beschäftigungsverbot zu bekommen?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Es ist doch ein Grund Beschäftigungsverbot zu bekommen?

Hallo ich habe mal eine frage und zwar habe ich richtige Probleme ein beschäftigungsverbot zu bekommen. Ich bin in der 27 ssw und habe seid längerem starke Kreislauf Probleme und mir ist abends richtig schlecht. Ich War sogar in der 24 ssw im Krankenhaus wegen vor wehen. Meine FA möchte mir es einfach nicht geben. Hab jetzt mal ein vorläufiges bekommen bis das Gesundheitsamt mein Arbeitsplatz hat. Wobei es für schwangere ist. Ich habe mir einfach gesagt ich möchte das meinem Kind und mir nicht antun in der einer Fabrik arbeiten mit der schlechten luft. Ich War vor 2 Wochen bei einem spezialisiert Arzt für Babys er hat bei mir zuviel fruchtwasser festgestellt und eine gebermutterhals Verkürzung von 3cm, er versteht es überhaupt nicht warum ich noch arbeiten soll er würde mir sofort eins geben. Er meint auch wenn ich keins bekomme soll ich zu ihm kommen er gibt mir eins ohne wiederrede. Er hat viele Frauen die in dieser Fabrik arbeiten und er die ohne weiteres aus dem Verkehr zieht. Findet ihr das blöd wenn ich mir bei ihm eins hole? Aber trotzdem bei meiner Frauen Ärztin bleibe? Ich kann mich auch überhaupt nicht auf die Schwangerschaft konzentrieren und es genießen da ich das immer im Hinterkopf habe.

von lina1989 am 08.08.2016, 12:24



Antwort auf: Es ist doch ein Grund Beschäftigungsverbot zu bekommen?

Hallo Lina, 1. wenn Sie zu diesem Thema einmal unseren Informationstext unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm lesen, dann werden Sie feststellen, dass es für ein solches Beschäftigungsverbot ganz bestimmte Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen. 2. eine von denen ist, dass keine Erkrankung/Beschwerden in der Schwangerschaft vorliegen dürfen. In dem Fall kann nur eine Krankmeldung ausgestellt werden. 3. sofern am Arbeitsplatz Bedingungen vorliegen, die ganz offensichtlich gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen und unter denen die Schwangere gegebenenfalls arbeiten muss, wäre kurzfristig das Gewerbeaufsichtsamt einzuschalten, wenn für diese Schwangere kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Der Beschreibung nach kann der Betrieb ja immer auch möglich sein, dass die Schwangere vielleicht nur im Büro arbeitet und hier keine entsprechenden Gefährdung ausgesetzt ist. Das kann aber wie gesagt nur ein entsprechender Fachmann vor Ort einschätzen. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 08.08.2016



Antwort auf: Es ist doch ein Grund Beschäftigungsverbot zu bekommen?

Also eigentlich ist das glaub ich kein Grund für ein Arbeitsverbot, sondern nur für eine Krankschreibung. Aber wenns dir echt so schlecht geht, würde ich da gar nicht lang rum tun, und mir einfach bei dem anderen Arzt das Arbeitsverbot holen. Manche Ärzte sind da echt hartnäckig :)

von Miaa1234 am 08.08.2016, 12:30



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