Frage: Erneute Schwangerschaft ?

Hallo Dr. Bluni, ich hatte im Juni 2007 eine Sectio. 10 Tage später würde ein 20 x 20 cm großes Hämatom ausgeräumt zwischen Blase und Gebörmutter. Im August 2009 habe ich ein grössesres Netz in den Bauch implantiert bekommen. In meiner damaligen Schwangerschaft hatte ich extrem schlimm mit Übelkeit und erbrechen zu kämpfen von anfang bis ende der SSW., Schwangerschaftsdiabetes Insulinspflichtig, vorzeitige Wehentätigkeit in der 20. SSW Gestse Verdacht, und zu guter letzt noch eine Thrombose re. ZUnterschenkel worauf der Kaiserschnitt dann gemahct wurde 2 Wochen vor ET. Ich (30) wünsche mir ein 2. Kind allerdings ist die Frage ob es ratsam ist bei den ganzen Komplikationen ? Zähle ich dann als Risiko Schwangere und darf man unter Marcumar Schwanger werden ? Vielen dank

Mitglied inaktiv - 16.12.2011, 22:21



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft ?

Hallo, berechtigterweise ließe sich bei Ihnen eine Folgeschwangerschaft als Risikoschwangerschaft einordnen. Ob es für Sie aus medizinischen Gründen ratsam ist, eine erneute Schwangerschaft anzustreben, werden Sie am besten mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und der Klinik abstimmen können, denn dieses kann und sollte immer nur individuell erfolgen. Mit den Vordiagnosen (Präeklampsie, Diabetes mellitus, abgelaufene Thrombose) kommt ja nun doch einiges zusammen, was die Risiken einer Folgeschwangerschaft -ungeachtet aller Vorsichtsmaßnahmen und Diagnostik - erhöhen wird. Wichtig ist zudem ob bei Ihnen eine umfangreiche Suche nach einer Gerinnungsstörung erfolgte? Dieses kann hier sicher auch ursächlich sein. Unabhängig davon wird aber in einer folgenden Schwangerschaft von Beginn der Schwangerschaft einschließlich der Zeit des Wochenbettes eine Blutverdünnung und das Tragen von Kompressionsstrümpfen notwendig werden. Die Blutverdünnung kann aber nur mit einem niedermolekularen Heparin erfolgen, da Marcumar in der Schwangerschaft nicht gegeben werden darf. Bitte sprechen Sie sich deshalb am sinnvollsten mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt zum weiteren Vorgehen ab. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 17.12.2011