Frage: BZ-Belastungstest / BZ-Profil

Hallo Dr. Bluni, heute war ich beim 3.Screening. Bin in der 31.SSW. Der Frauenarzt möchte mich unbedingt zum Blutzucker-Belastungstest überreden, da das Baby angeblich zu dick sei. Der Bauchumfang entspräche einer 33. SSW und nicht der 31. SSW. Die Messdaten sind wie folgt: KU 2950, AU 2772, FL 58 In meiner ersten Schwangerschaft war er genauso nervös und damals habe ich aus Angst diesen Test gemacht. Den Test habe ich als sehr sehr unangenehm und streßig für mich und das Ungeborene empfunden. Alle Werte lagen im Normbereich. Da ich mich weigere erneut solchen Belastungstest zu machen, wäre er zu einem Kompromiss bereit. Ich soll wenigsten ein BZ-Tagesprofil durchführen lassen. Laut den biometrischen Durchschnittswerten Ihrer Hompepage, finde ich eigentlich, das sich das zweite Kind normal entwickelt. Ich verstehe die große Besorgnis überhaupt nicht. Mein Hb-Wert ist erniedrigt und er hat mir ferro sanol duodenal auf Privatrezept verschrieben. Mein Mann fragt ständig warum wir eigentlich einen Beitrag an die Krankenkasse zahlen, wenn wir die Medikamente sowieso alleine bezahlen müssen. Er versteht nicht warum die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Schließlich ist der niedrige Hb-Wert doch wegen den erhöhten Bedarf in der Schwangerschaft bedingt. Mußte mir schon Magnesium selber kaufen, dass ich aufgrund Bänderschmerzen und vorzeitigen Wehen nehme. Ist mein Baby nun nicht in der Norm? Er hat mir auf dem Ultraschal auch die sogenannte Speckschwarte des Ungeborenen gezeigt. Muß ich mich wegen der Entwicklung sorgen? Viele Grüße Sonja

Mitglied inaktiv - 11.02.2008, 17:24



Antwort auf: BZ-Belastungstest / BZ-Profil

Liebe Sonja, 1. es ist schon völlig richtig, dass mit einem Zuckerbelastungstest ein Schwangerschaftsdiabetes ausgeschlossen wird, wenn die Maße des Kindes deutlich über der Norm liegen. 2. diese Werte kann ich aber nicht isoliert als Außenstehender einschätzen und hier ist es an Ihnen gelegen, sich mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt für das beste Vorgehen zu entscheiden. Der Kompromiss des BZ-Tagesprofils wäre ein Lösung. 3. ein Eisenpräparat kann aber muss die Frauenärztin/Frauenarzt nicht zu Lasten der KRankenkasse verordnen. 4. eine Kommentierung zu Ihren Anmerkungen bezüglich zunehmender Selbstbeteiligung erspare ich mir an dieser Stelle. Wie wir alle wissen, gibt es hier ganz klare gesetzliche Vorgaben, die von den gesetzlichen Krankenkassen im Interesse all ihrer Beitragszahler umgesetzt werden. Gleiches wird vom verordnenden Arzt gefordert. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 11.02.2008



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