Frage: BV in der Altenpflege

Sehr geehrter Dr. Bluni! Ich bin erst in der 6ssw habe meinem AG aber bereits davon mitgeteilt, da ich in der häuslichen Pflege arbeite. Ich wüßte gerne von Ihnen ob ich evtl ein BV bekommen würde, da ich mit MRSA Patienten in Kontakt komme, immobiele Patienten heben und umlagern muß, Insulin spritzen usw... Ich werde um diese Tätigkeiten nicht herrum kommen, da ich als Aushilfe arbeite und auf meine STd kommen muß. Mein AG könnte mir evtl andere Dienst zukommen lassen, die ich aber leider auf Grund meiner privaten Situation (habe noch ein Kind zu Hause) zeitlich nicht übernehmen kann. Komme ich nicht mehr auf meine Stunden, ist auch mein Beitrag zur KK nicht mehr gedeckt. Ist gerade eine schwierige Situation für mich und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank für Ihre Mühe Marion

Mitglied inaktiv - 21.08.2009, 11:44



Antwort auf: BV in der Altenpflege

Liebe Marion, 1.bei MRSA oder ORSA handelt es sich um Bakterien der Art Staphylococcus aureus. Diese können bei Mensch und Tier als Bestandteil der Hautflora vorkommen. Sie sind bezeichnenderweise gegen viele Antibiotika resistent, was sie besonders gefährlich macht. Für die gesunde Schwangere besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Die Staphylokokken sind in der Schwangerschaft aber dann gefürchtet, wenn sie sich im Geburtskanal befinden oder wenn eine systemische Infektion oder auch sonstige schwere Lokalinfektionen mit ihnen vorliegen. Zum Glück werden die MRSA-Stämme werden sehr selten aus dem Genitalbereich isoliert. Das Hauptreservoir dieser Stämme ist der Nasen-Rachenraum. Da diese Keime schwer zu therapieren sind, sollt vor der Entbindung eine Sanierung des Nasen-Rachenraumes durchgeführt werden. Eine Behandlung dieser Keime in der Scheide kann mit lokal desinfizierenden Zäpfchen erfolgen. Werden diese Keime bei der Schwangeren nachgewiesen, empfiehlt sich eine Sanierung auf jeden Fall vor der Entbindung, damit es nicht zur Besiedlung des Kindes kommt. Gerade während des Stillens erfolgt ein inniger Hand- und Hautkontakt zwischen Mutter und Kind, worüber eine Übertragung stattfinden kann. 2. Auch in Einrichtungen, wie Rehakliniken, Altenheimen, Krankenhäusern etc. kommt aber das Mutterschutzgesetz zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass Schwangere nicht in Gefährdeten Bereichen arbeiten dürfen. Diese Keime müssen zwar für das Ungeborene und die schwangere Mitarbeiterin selbst keine Auswirkung haben, aber sie können hier zur Überträgerin werden. Die Berufsgenossenschaft schreibt hierzu: "Ein erhöhtes Risiko trägt auch das Altenpflegepersonal. In den Heimen sind die strengen Vorsichts- und Isolierungsmaßnahmen von Kliniken nicht realisierbar. Da Staphylokokken durch einfachen Körperkontakt, zum Beispiel Händedruck, übertragen werden, können Altenpfleger leicht zu Trägern von MRSA werden, ohne es zu bemerken." Theoretisch würde dieses bedeuten, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, da hier eine Gefährdungssituation für die Schwangere besteht. Demzufolge ist es aber notwendig, die Schwangerschaft auch bekannt zu machen. 3. auf den offiziellen Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können Sie dazu folgendes nachlesen: a. "Schwangere dürfen wegen der hohen Infektionsgefährdung und begrenzten Therapiemöglichkeiten keine MRSA-Patienten versorgen. Eine Beschäftigung außerhalb der Isolierstationen ist bei strikter Einhaltung differenzierter Hygienemaßnahmen erlaubt." b. "Nicht kolonisierte Schwangere sollten MRSA Patienten (Träger oder mit manifesten Erkrankungen) nicht behandeln, pflegen bzw. engen körperlichen Kontakt mit ihnen meiden. Beim Umgang mit MRSA – Trägern (Arbeitskollegen, aber auch Familienmitglieder..) sind die Grundregeln der persönlichen Hygiene, sowie die Empfehlungen vom Robert-Koch-Institut zur Prävention und Kontrolle von MRSA im Krankenhaus http://www.mrsa-net.org/pdf/InfektionsspraeventionKH.pdf zu beachten. Die Empfehlungen für die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen in der ambulanten Pflege sind unter http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C11648593_L20.pdf zu finden. Da MRSA ziemlich umweltresistent ist, kann bis 18 Stunden auf kontaminierten Gegenständen, Geräten und Instrumenten, Oberflächen oder gebunden im Staubpartikeln (beim Bettenmachen) überleben. Daher ist eine arbeitstägliche Umgebungsdesinfektion (nicht nur Patientenzimmer) durchzuführen." Für die anderen Keime werden aller Voraussicht nach die gleichen Bedingungen gelten. Sprechen Sie hierzu in jedem Fall mit dem Arbeitgeber, dem Personalrat und Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 4. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 21.08.2009



Antwort auf: BV in der Altenpflege

ich arbeite auch in in der altenpflege. ich habe ab der 5ssw bv bekommen. rede mit dein frauenarzt darüber. aber soviel ich weiß kann dein arbeitgeber auch bv aussprechen. den du darfst mit patienten die mrsa inkontakt kommen und spritzen ja auch nicht. und einiges mehr.

Mitglied inaktiv - 21.08.2009, 13:33



Antwort auf: BV in der Altenpflege

Das Problem ist, das mein AG mir ja andere erlaubte Tätigkeiten anbieten kann. Ich diese aber nicht annehmen kann, weil ich auf Grund meines Sohnes nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kann. LG

Mitglied inaktiv - 21.08.2009, 13:41