Frage: Brauche Rat...lang!

Hallo Dr. Bluni! Und zwar bin ich in der 9.SSW und arbeite bei einem körperl.behind.Menschen aufgrund MS im Haushalt,dort erledige ich die pflegerische sowie hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Nun ist es so das ich dort nicht wirklich die Mutterschutzrichtlinien einhalten kann! 1)Komplettes Lagern mit Hochziehen etc. ggf. mittels Lifter in den Rollstuhl oder auf den Toilettenstuhl zum Duschen(dies funktioniert nur in gebückter Haltung/ oder hocken) bei dem er aufgrund seines deformierten Körpers auch per Heben/Ziehen in die richtige Lage gebracht werden muß! 2)beim täglichen Wischen besteht er darauf,das mittels Lappen die Ecken bzw.Leisten vorgeputzt werden müssen d.h. also ich muß auf den Knien dies erledigen 3)Nachtdienst mit Schlafbereitschaft von 0.00h-7.00h mit nächstlichen Lagern dafür verlangt er ein schriftl.Verzicht auf MuSCHU! 4)In der Wohnung gibt es starken Schimmelbefall in der Küche und weitere Feuchtigkeit in der gesamten Wohnung bei teils schlechter Lüftung! Kommt für mich evtl. ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung in Frage? Das Problem ist dann noch,das meine Frauenärztin bis 17.7. im Urlaub ist! Bitte um Rat...DANKE LG Jenny

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 12:42



Antwort auf: Brauche Rat...lang!

liebe Jenny, so, wie Sie das beschreiben, hört es sich ganz danach an, dass dieses juristisch sicher kaum haltbar ist. Wo auch immer eine schwangere Frau angestellt ist, sollte die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. DAvon ist ein Privathaushalt nicht ausgenommen. Sich eine Klausel mit Verzicht auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes unterschreiben zu lassen ist sittenwidrig. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 30.06.2006



Antwort auf: Brauche Rat...lang!

Hallo! Gehe bitte zum nächsten Frauenarzt und erzähl ihm/ihr was sache ist! Unter diesen umständen dürftest du garnicht arbeiten! Ich habe als Altenpflegerin gearbeitet und SOLLTE auch schwer heben und sowas! Wir waren total unterbesetzt! Mein FA hat mir darauf ein Beschäftigungsverbot gegeben und Kündigen darf er dich dann nicht... lg Celine

Mitglied inaktiv - 30.06.2006, 21:17