Sehr geehrter Dr. Bluni,
ich bin in der 38. Schwangerschaftswoche und rhesus negativ und leider hat meine Ärztin, wie auch schon in meiner ersten Schwangerschaft, vergessen, mir die Anti-D-Prophylaxe zu verabreichen. Ich musste sie erst darauf hinweisen. Nun wird das in drei Tagen nachgeholt.
Meine Fragen: Hat es irgendwelche Folgen/Nachteile für mich, dass die Spritze erst jetzt kommt? Muss die Ärztin nun auch nochmal einen Antikörper-Suchtest durchführen? Worauf sollte ich achten? Mein Vertrauen in die Ärztin ist leider weg, da sie öfter ein wenig nachlässig war.
Vielen Dank
Tulpina
von
tulpina
am 29.07.2013, 18:22
Antwort auf:
Anti-D-Prophylaxe vergessen
Hallo,
Untersuchungen dazu zeigen, dass es dann dennoch nur selten zu Problemen kommt. Selbstverständlich sollte vorher (!!) der Antikörpersuchtest -wie in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen - durchgeführt werden.
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 29.07.2013
Antwort auf:
Anti-D-Prophylaxe vergessen
Ich sollte wohl noch erwähnen, dass die beiden während der SS durchgeführten Antikörper-Suchtests negativ waren.
von
tulpina
am 29.07.2013, 18:28
Antwort auf:
Anti-D-Prophylaxe vergessen
Danke für die Antwort! Noch eine kleine Nachfrage: Warum ist es so wichtig, dass vor der Spritze nochmal ein Suchtest gemacht wird? Wenn ich meine Ärztin richtig verstanden habe, soll ich am Donnerstag nur die Spritze bekommen, ohne vorherigen Suchtest. Sollte ich also auf den Suchtest bestehen?
von
tulpina
am 30.07.2013, 17:10
Antwort auf:
Anti-D-Prophylaxe vergessen
Hallo,
weil der Suchtest im Anschluss meist dann auch Antikörper nachweist, die aber dann oft durch die Spritze selbst bedingt sind.
Im Übrigen gehört auch die Antikörpersuche zwischen 28.-30.SSW zum Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien,
Vielleicht drucken Sie ihr zum Nachlesen noch einmal eine aktuellen Version aus. Zu finden unter
http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 30.07.2013