Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Ende Mai in Elternzeit, arbeite jedoch in Teilzeit mit 25 Wochenstunden. Ab Ende Mai läuft mein normaler Vertrag mit 40 Wochenstunden wieder. Ich befinde mich in einer neuen Schwangerschaft und mein Frauenarzt möchte mir am liebsten ein Beschäftigungsverbot aussprechen, was ich bisher abgelehnt habe. Nun habe ich folgende Frage: Sollte ich einem Beschäftigungsverbot zustimmen, welches Entgeld steht mir dann zu? Das Gehalt für 25 Wochenstunden oder wieder das für 40 Wochenstunden? Oder bekomme ich bis zum Ende der Elternzeit 25 Wochenstunden und danach wieder 40 Wochenstunden oder bleibt es Dauerhaft bei 25 Wochenstunden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Haja2305 am 22.01.2018, 10:34