Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 10.01. in Elternzeit, während der Elternzeit habe ich schon 5 Stunden pro Tag in Teilzeit gearbeitet. Danach, also ab 11.01. möchte ich (wie vor der Geburt) wieder Vollzeit arbeiten gehen, da ich mit unserem zweiten Kind schwanger bin und das Elterngeld noch etwas aufbessern möchte. Jetzt hat mir der Frauenarzt schon mitgeteilt, dass ich keine 8 Stunden arbeiten gehen könnte und das er mir dann höchstwahrscheinlich ein Teilbeschäftigungsverbot geben wird. Ich habe mal gehört, dass sich das Geld, welches man bei einem Beschäftigungsverbot bekommt nach dem Verdienst der letzten drei Monate orientiert. Würde ich dann bei einem Beschäftigungsverbot auch nur das Geld, welches ich vorher für 5 Stunden erhalten habe bekommen oder bekomme ich dann wieder meinen vollen Lohn, da nach Beendigung der Elternzeit ja der normale Arbeitsvertrag mit einer 40 Stunden Woche wieder gilt?
von Haja2305 am 03.01.2018, 13:53