Frage:
Geld im Beschäftigungsverbot
Meine Elternzeit geht nich bis Februar, allerdings bin ich erneut schwanger und bekomme von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot. Wann muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben und wie berechnet sich mein Geld im Beschäftigungsverbot oder bekomm ich gar kein Geöd von meinem Arbeitgeber?
von
cathleenfranken
am 11.12.2017, 10:42
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie arbeiten ja sowieso nicht bekommen deshalb während der Elternzeit auch keinen Lohn. Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2017
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Wie viele Stunden könntest Du denn ohne Schwangerschaft arbeiten?
Also in welchem Umfang kannst Du Kinderbetreuung nachweisen ?
Ein BV ist heutzutage eine Ausnahme, die Richtlinien haben sich enorm verschärft.
Wieso ein BV ?
von
Sternenschnuppe
am 11.12.2017, 10:55
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Solange du in Elternzeit bist, ist das Beschäftigungsverbot gar nicht relevant.
Die Schwangerschaft solltest du baldmöglichst bekannt geben, und auch, dass du dann nach der Elternzeit voraussichtlich ein ärztliches Beschäftigungsverbot haben wirst, damit dein Arbeitgeber planen kann.
Mitglied inaktiv - 11.12.2017, 11:05
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Hallo Cathleen,
nach deiner Elternzeit, also wenn du wieder arbeiten gehen würdest, bekommst du das an Geld, was du auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen hättest.
LG terkey
von
Terkey235
am 11.12.2017, 12:37
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Ich arbeite eigentlich als Krankenschwester daher auch das Beschäftigungsverbot. Das hatte ich bei der Schwangerschaft meiner Tochter auch.
von
cathleenfranken
am 12.12.2017, 12:09
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Ich wiederhole meine Frage: könntest Du ohne Schwangerschaft Deinen alten Vertrag erfüllen?
Der AG ist verpflichtet alles zu unternehmen um Dir einen Arbeitsplatz zu geben der die Schwangerschaft nicht gefährdet im Rahmen der zulässigen Arbeitszeiten.
In Deinem Fall muss! das BV vom Arbeitegeber kommen, es hat sich sehr sehr verschärft.
von
Sternenschnuppe
am 12.12.2017, 22:31
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Da bei uns unser Klinik für jemanden wie mich der 100% Arbeitet nicht oft die Möglichkeit gibt in einen Adminjob umzusiedeln würde ich regulär auf Station eingeteilt wo nicht gewährleistet wäre dass ich nach muschu arbeiten kann.
Mein Gynäkologe wird mir nächste Woche ein BV austellen da er die SS gefährdet sieht da auch eine FG bei meiner Tochter vorraus gegangen ist. Und bei meiner Tochter hatte ich ein BV von meinem Arbeitgeber.
von
cathleenfranken
am 14.12.2017, 15:01
Antwort auf:
Geld im Beschäftigungsverbot
Es wurde bereits gesagt, dass es deinem Arzt nicht zusteht, die Arbeitsbedingungen und die Einsatzmöglichkeiten zu beurteilen, und aus dem Grund ein BV auszusprechen. Tut er das, dann ist das BV anfechtbar.
Die Sache mit der Fehlgeburt ist ein anderes Thema. Aber dann hättest du deine Arbeitsbedingungen nicht als Argument bringen müssen.
Mitglied inaktiv - 14.12.2017, 18:37