Frage: Welche Umgangsregelung zählt?

Guten Tag Frau Bader, Wir haben einen fast 10 jährigen Jungen, sind seit 9 Jahren getrennt und unser Eltern Verhältnis ist mehr als gestört. Der Umgang wurde vor 2 Jahren gerichtlich geregelt auf dem ersten und den dritten Wochenende im Monat. In der Mediation haben wir uns darauf geeinigt, dass wir es in aller zwei Wochen am Wochenende legen, wegen der besseren planbarkeit und Kontinuität. Jetzt kam ein Brief von seinem Anwalt, dass der Vater die Vereinbarung “kündigt“ und er wieder die gerichtliche Regelung gelten soll. Er bezeichnet es als Zusatz Vereinbarung, welche es nicht ist. Es steht klar als “Änderung der Umgangsregelung“ und das unsere einvernehmliche Regelung die vom Gericht ersetzt. Meine Frage ist, welche Regelung nun jetzt gilt?! Hat unsere selbst aufgesetzte eine Rechtsgrundlage und ist somit vollstreckbar oder zählt jetzt wirklich wieder die Urteilsregelung? Für ihre Hilfe wäre ich ihnen sehr dankbar. Mfg Mononoke

von Mono_noke am 14.12.2019, 16:10



Antwort auf: Welche Umgangsregelung zählt?

Hallo, ich kann den Unterschied nicht erkennen, es gilt aber im Zweifel die gerichtliche Regelung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2019



Antwort auf: Welche Umgangsregelung zählt?

Die gerichtliche, weil die immer über alle anderen steht. Müsstest du also auf Änderung klagen.

von Felica am 14.12.2019, 17:56



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