umgangsregelung keine Einhaltung, mangelnde Kommunikation

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: umgangsregelung keine Einhaltung, mangelnde Kommunikation

Ich bin eine alleinerziehende Mutter und seit einem Jahr haben der Vater meines Sohnes und ich Kommunikationsprobleme und konnten keine Einigung erzielen. Wir haben einen Kalender, in dem wir die Betreuungstage für meinen Sohn einteilen. In der Vereinbarung steht, dass, wenn mein Sohn zurück nach Hause gehen möchte, um zu schlafen, der Vater die Verpflichtung übernehmen würde, ihn zurückzubringen, aber er tut es nicht. Er kommuniziert nicht und teilt keine Informationen mit mir, sondern fordert das Gegenteil. Leider weiß ich nicht, ob es möglich ist, etwas anderes zu tun, eine Vollmacht vom Anwalt anzufordern, etc. Wir teilen uns beide das Sorgerecht für meinen Sohn, aber er bleibt 85% der Zeit bei mir. Leider haben wir die EFB bereits betreten. Der Kalender wurde dort festgelegt, zusammen mit Regeln, aber der Vater hält sich nicht daran und organisiert sein Leben ohne Rücksicht auf die Routine und die Wünsche des Kindes. vielleicht weil es sich um eine Vollmacht ohne gerichtliche Gültigkeit handelte. Da ich Ausländerin bin und hier keine Unterstützung habe, habe ich Angst, zum Familiengericht zu gehen, aber ich sehe keinen anderen Ausweg. Ich würde mich gerne von einem Anwalt beraten lassen, aber die Kosten sind sehr hoch und leider kann ich kein Gespräch mit dem Vater meines Kindes ohne verbale Aggressionen und Konflikte führen. Mein Sohn ist gerade eingeschult worden und merkt bereits, dass die Unterschiede zwischen seinen Eltern sehr groß sind, und das fängt an, ihn zu beeinflussen. Daher, ich bin emotional erschöpft, aber das mangelnde Engagement und die Unreife des Vaters sind nicht länger akzeptabel. mit freundlichen Grüßen

von dtiago am 03.09.2021, 10:08



Antwort auf: umgangsregelung keine Einhaltung, mangelnde Kommunikation

Hallo, feste Umgangsregeln sind wichtig, auch für das Kind. Haben Sie sich schon an das Jugendamt gewendet? Dort kann man sie unterstützen. Ansonsten können Sie, wenn Sie bedürftig sind, beim Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragen und sich von einem Anwalt beraten lassen (Schutzgebühr 15 €). Für das Gericht ist es völlig unerheblich, ob sie Ausländer sind oder nicht. Es geht um das Kindeswohl. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2021



Antwort auf: umgangsregelung keine Einhaltung, mangelnde Kommunikation

Was erwartest du von Gericht??? Kein deutsches Gericht wird den Vater dazu zwingen sich regelmäßig ums Kind zu kümmern.

von misses-cat am 03.09.2021, 12:33



Antwort auf: umgangsregelung keine Einhaltung, mangelnde Kommunikation

In einer gerichtlichen Entscheidung kann der Umgang genau geregelt werden. Das hat eine deutlich andere Wertigkeit, auch hinsichtlich der Durchsetzbarkeit, als eine private Vereinbarung. Es geht Dir ja nicht darum, Umgang zu erzwingen sondern dass der Vater sich an die festgelegten Regeln hält, was die Ausübung des Umgangs angeht. Bist Du EU-Ausländerin? Wenn nicht: ist Dein Kind deutscher Staatsbürger? Ich frage, falls Du Angst um den Aufenthalt hast. Du kannst für eine Beratung Beratungshilfe und für ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe bekommen. Bitte lass Dich beraten!

von Berlin! am 03.09.2021, 15:08



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