Frage: Umgangsregelung 50/50

Hallo, mein Partner hat zwei Kinder aus seiner früheren Beziehung (4 und 7) die beiden sind mittlerweile 3 1/2 Jahre getrennt. Am Anfang der Trennung wurde mit dem Jugendamt eine Vereinbarung, dass er die Kinder alle 2 Wochenenden von Freitag bis Sonntag nimmt. Dadurch das er Arbeitslos war und die Kinder gern öfter sehen wollte waren die Kinder wöchentlich bei uns, da noch keiner der beiden die Schule besuchte waren sie öfters auch schon von Donnerstag an bis Sonntag bei uns. Vor 2 Jahren hat er eine Einstiegsqualifizierung begonnen. Er hatte von Montag bis Freitag geregelte Arbeitszeiten immer wieder hat sie in dieser Zeit angerufen. Er müsse sofort die Kinder nehmen. Aufgrund seiner sich dadurch häufenden Fehlzeiten und Betrieblichen Schwierigkeiten musste er diese dann aufgeben. Hat aber in einem anderen Betrieb angefangen. Ist dort nun seit 1 1/2 Jahren und mittlerweile im 2. Ausbildungsjahr) Vor beginn hat er mit ihr gesprochen, dass er leider keine Geregelten Arbeitszeiten hat möglichst alle 2 Wochenenden Frei hat und er dann natürlich die Kinder nimmt. Anfangs ging es noch. Dann trennte sie sich von ihrem damaligen Partner und dessen Mutter und eben genannter Partner vielen ihr als Aufpasser für die Kinder weg. Seitdem ruft sie wieder ständig an er müsse die Kinder nehmen. (man muss dazu sagen sie hat noch nie gearbeitet und arbeitet bis heute nicht!) Er bekam immer wieder Probleme mit dem Arbeitgeber deswegen, weil sie auch ständig auf der Arbeit anruft. Durch den ersten Lockdown und die Schließung der Gastronomien war er zu Hause und nahm die Kinder wieder wöchentlich. Jetzt ist es so das die Wochenenden auch durch die Berufsschulen sehr unregelmäßig verteilt waren. Er konnte die Kinder manchmal 2 Wochenenden nicht nehmen. Hat sie aber dafür natürlich die beiden darauffolgenden Wochen genommen. Teilweise bestand sie aber an den anderen Wochen darauf das ich auf die Kinder aufpasse ! Dies kam teilweise auch unter der Woche vor sodass sogar ich mit meiner Arbeit Probleme bekam! Sie meinte die Kinder brauchen ein geregelten Ablauf und er müsse sie alle Wochen nehmen! Ständig gab es Probleme sie bestand auf dieser 2 Wochenregel alles andere war für sie nicht akzeptabel. Ist natürlich aber natürlich das die Kinder aus dieser regelmäßig herauskommen und seit der erneuten Schließung wieder wöchentlich bei uns sind. Zudem ein großes Thema sie möchte das er die Kinder in allen Ferien die hälfte der Zeit zu sich nimmt, aber wie soll das gehen ? Er hat so oft mit dem AG gesprochen. Er hat lediglich 24 Urlaubstage im Jahr und diese reichen natürlich nicht für die hälfte aller Schulferien. Keinerlei Verständnis Ihrerseits. Nun sagte sie letzte Woche Montag plötzlich, dass sie einen Anwalt eingeschaltet habe. Der ein schreiben aufgesetzt hat das er damit einverstanden ist. Das er die Kinder 14 Tägig von Freitag auf Montag und die hälfte der Schulferien zu sich zunehmen. Er hat dem nie zugestimmt, weil dies gar nicht möglich ist. Heute wollte er ihr die Zeiten für die Winterferien mitteilen hat dabei bedacht das die beiden sich auch an Weihnachten wie die letzten 3 Jahre die Zeit mit den Kindern teilen und dann meinte sie sie müsse das mit ihrem Anwalt besprechen. Dieser hat bereits zugestimmt das er die Kinder in der ersten Ferienwoche nimmt. Sie will die Kinder an Weihnachten gar nicht bei sich haben. Ich weiß wie enttäuscht die Kinder darüber wären !!! Man konnte sich das an Nikolaus bereits denken wie aufgeregt sie waren. Zudem gab es in der Leitung sehr komische Geräusche, scheinbar hat sie das Gespräch aufgezeichnet. Darf sie das ? Kann sie sich das leisten ihn ständig von der Arbeit fernzuhalten und auf der Arbeit zu stören und von ihm Verlangen das er die Kinder zu 50% der Ferien nehmen muss gibt es diese Pflicht? Seine Chefin hat ihm schon angekündigt, dass er seinen Job verlieren würde. Wenn dies Rechtlich so beschlossen werden würde. Wir sind nervlich am Ende und bekommen erst Ende Januar einen Termin beim Anwalt.

von MMLM am 15.12.2020, 15:51



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Hallo, bitte die Hinweise lesen und Frage kurz und allgemein fassen - diesen langen Text kann ich nicht lesen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2020



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Die Kindsmutter will das mein Verlobter die Kinder zu 50% der Kompletten Ferienzeiten zu sich nimmt. Soviel Urlaubsanspruch hat er gar nicht und der Arbeitgeber hat er könne ihn so nicht im Betrieb halten. Falls das rechtlich Beschlossen werden würde. Geht das überhaupt? Ist es gesetzlich geregelt das er das muss? Es geht nicht ums wollen, sondern eben um das können aufgrund der Arbeit. Sie hat nun einen Anwalt eingeschaltet und mit ihm bereits beschlossen wann die Kinder in den Weihnachtsferien bei uns sind

von MMLM am 15.12.2020, 17:29



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Du musst die Frage neu stellen, Frau Bader liest nie alte Fragen nach. Aber zu deiner Frage ich arbeite auch. Als Mutter habe ich sechs Wochen Urlaub im Jahr , Schulferien sind aber ca 12 Wochen, wenn ich alleinerziehend wäre hätte ich auch ein Problem, dein Partner kann zum Beispiel seine Kinder in einer Ferienbetreuung anmelden in seiner Umgangszeit, machen andere Eltern auch

von misses-cat am 15.12.2020, 18:31



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Eigentlich möchte die Mutter also nur, dass der Vater seine Kinder jedes 2. Wochenende und 50%in den Ferien nimmt.. Für mich klingt das sehr normal und nicht sehr viel verlangt. Ihr seid sogar zu 2. und bekommt das nicht hin? Stellt euch mal vor, der Mutter würde (was niemand hofft) etwas zustossen und die Kinder kämen ganztags zum Vater.. Dann wäre das ja wie.. tja, wie in einer ganz normalen Familie.. 2 berufstätige Erwachsenen müssen mit den ganz normalen Schul - und Kindergartenzeiten klar kommen. Ich denke ihr seid sehr verwöhnt, das die Mutter eigentlich immer einspringen konnte und dein Partner sich die Umgangszeiten bislang fast immer aussuchen konnte... Vielleicht mal die Perspektive wechseln?

von MamavonMia123 am 15.12.2020, 18:48



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Stopp wieso diese Vorurteile l? Und wieso kommt hier direkt was von verwöhnt. In dem Text der leider zur lang wurde habe ich erklärt das die Kinder mindestens wöchentlich bei uns sind! Meist sogar öfter! Außerdem hat mein Verlobter ihr schon mehrfach angeboten das er die Kinder jederzeit ganz zu sich nehmen würde! Dann wäre das Job und Arbeitmäßiger viel einfacher als dem Arbeitgeber jede zweite Woche erklären zu müssen das man zu Hause bleiben muss, weil die Mutter Bauchweh hat und die Kinder zu uns müssen. So sagt jeder wie die Wohnen nicht bei euch. Und hab ich schon erwähnt das die Mutter noch nie gearbeitet hat und die Kinder dennoch Ganztagsplätze in Schule und Kita haben?!

von MMLM am 15.12.2020, 19:59



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

MamavonMia deine Antwort finde ich echt unfair und schade für dieses vorschnell Urteil!

von MMLM am 15.12.2020, 20:00



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Dann nimmt halt dein Freund die Kinder wirklich nur noch starr nach Plan. Den hattet ihr ein, egal was kommt. Also halbe Ferien, halbe Feiertage, alle 2 Wochen und evtl noch einen festen Nachmittag jede Woche. Ist Mama krank, ihr Problem. Muss sie zusehen. Dafür muss der Freund eben mit dem AG klären das er an den Wochenenden und nachmittagen eben nicht arbeitet und dein Freund schaut wie er das eine Lösung findet für seine Tage. Kommt was dazwischen, muss er eben schauen. Wie alle anderen Familien auch. Ihr habt planungssicherheit, die Mutter hat diese und keiner kann sich beschweren. Euer Problem ist doch vorallen, das ihr es eben flexibel haltet ohne euch abzugrenzen. Rechtlich muss er es nicht, man kann nicht zum Umgang gezwungen werden. Tipp wäre, macht Anfang des Jahres direkt ein Plan für das ganze Jahr, beide unterschreiben und dann haltet euch dran. Wie gesagt, egal was kommt.

von Felica am 15.12.2020, 20:12



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Mein Partner konnte sich die Umgangszeiten noch nie aussuchen. Es ging schon immer nach ihr uns wir mussten uns beide oftmals von der Arbeit entschuldigen lassen um auf die Kinder aufzupassen, weil sie Magen Probleme oder ähnliches hatte und im Endeffekt im Nagelstudio saß. Oder ist es normal das man die Kinder bringt ein normales Wochenende abgemacht ist und sie dann geht und sagt bis Dienstag und man dann zusehen kann wie man das macht? Oder man anruft das er die Kinder 2 Tage länger nehmen muss, weil sie nicht zu Hause ist sondern bei ihrem Freund. Wie oft sind haben wir die Kinder wie abgesprochen zurück gebracht und die Kinder stehen enttäuscht vor verschlossener Tür, weil die Mama weder da noch erreichbar ist. Einmal war ich auch gerade auf dem Weg zur Arbeit. Ist das normal? Es geht doch um feste Zeiten? Lediglich wenn er mal 2 Wochen hintereinander Arbeiten musste und die Kinder daraufhin die nächsten 2 Wochen bei uns waren.

von MMLM am 15.12.2020, 20:18



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Dann verstehe ich deine Ausgangsfrage nicht, ob dein Mann die Kinder in 50% der Ferienzeit nehmen muss. Dann sollte deine Frage sein, hat er ein Recht auf regelmäßigen und zeitlich festgelegten und planbaren Umgang. Das kann man sicherlich gerichtlich erwirken. Das ist dann aber eben kein Wunschkonzert mehr. Für keine Seite! Und wenn dann die Mutter nicht mitspielt und ständig gegen die festgelegten Zeiten verstößt, dann habt ihr auch eine Handhabe.

von MamavonMia123 am 15.12.2020, 20:40



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Wie gesagt, fest legen, klare Termine an die sich beide halten müssen. Hält sie sich nicht dran, wendet ihr euch ans JA. Macht sie es oft genug habt ihr evtl die Kinder bald bei euch. Auf jeden Fall kann sie dann nkcvt mehr mit dem Anwalt drohen. Wobei der wie gesagt auch nur dann was machen kann wenn ein Richter es festgelegt hat.

von Felica am 15.12.2020, 20:45



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Verstehe ich das richtig: die Mutter bedrängt euch/deinen Partner, dass er die Kinder öfter als jedes 2. WE nehmen soll und zusätzlich 50% der Ferien, obwohl das mit seinen Arbeits/Urlaubstagen nicht vereinbar ist. Und möchte das nun zusätzlich über einen Anwalt festlegen lassen? Basierend darauf, dass er zu Zeiten von Nichtbeschäftigung die Kinder eben auch nahe zu 50/50 hatte. Ohne das dies gerichtlich oder sonst wie mal fest vereinbart wurde. Dann hat er Arbeit/Ausbildung? aufgenommen, konnte dementsprechend nicht mehr so oft die Kids nehmen und hat unter dem Druck der Mutter die Arbeit aufgegeben, umd ie Kinder wieder so oft wie vorher zu nehmen? Und nun hat er Arbeit - seit 1,5 Jahren bereits - und die Mutter macht weiterhin Druck, auch mit Anwalt? 1. Warum hat er damals überhaupt die Arbeit aufgegeben? Er muss doch auch Unterhalt zahlen? Mir ist nicht klar, warum er überhaupt die Arbeit aufgeben durfte und warum er das mitgemacht hat. 2. Es ist ja sehr löblich, dass er sich kümmern will und dafür sogar Jobs aufgibt - aber ihr seid auch nicht der Hampelmann der Mutter. Lasst euch selber anwaltlich beraten bzw. wendet euch an das JA, schildert dort das Problem und lass euch da helfen bzw. eine Vereinbarung aufsetzen, die seine Arbeitszeiten auch berücksichtigt. Die Hälfte der Ferien ist machbar, weil idR sowohl Schulen als auch KiGa in den Sommer und Osterferien nur die Hälfte der Zeit zu haben. Der Kiga hat sogar noch öfter keine Ferien als die Schule. Da bleiben dann letztendlich nur so viele Wochen über, das man die tatsächlich mit dem Jahresurlaub abdecken könnte. Wie gesagt - lasst euch beraten!

von cube am 16.12.2020, 08:02



Antwort auf: Umgangsregelung 50/50

Ich bin bei Cube - eine Beratung beim Anwalt oder Jugendamt wäre hilfreich. Vor allem, weil Du schreibst, dass es für Euch besser als im Moment wäre, wenn ihr im Zweifel die Kinder ganz hättet - und weil die Kinder offensichtlich im Prinzip ganztags betreut sind, so dass das auch mit normaler Arbeit zu vereinbaren wäre. Mit den Wochenenden ist es natürlich schwierig, wenn er dann keine geregelten Arbeitszeiten hat. Kann er vorausplanen? Es müssen ja nicht immer alle zwei Wochen sein... ansonsten finde ich, wenn man Flexibilität der Mutter bei den Wochenenden verlangt, muss man Verständnis dafür haben, dass sie selbst auch im Gegenzug Flexibilität erwartet. Über den Umfang der Flexibilität kann man sich am besten einigen (z.B. mit Hilfe des Jugendamtes). Das ihn das nicht dauerhaft oder immer wieder von der Arbeit fernhalten darf, ist auch klar... Zu Dir - offen gesagt für mich hört sich das so an, als ob Deine Mithilfe mit den Kindern nötig sein wird, damit er seine Ausbildung fertig machen kann. Nicht ganz einfach - Du bist ja wahrscheinlich auch noch jung...

von zweizwerge am 16.12.2020, 13:59



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