Hallo
mir wurde gesagt da ich nach der Trennung wegegezogen bin das ich dafür zu sorgen habe wie die Kinder zu mir kommen und auch wieder zurück nach Hause. Ich bekomme Hartz 4 und die Kinder wohnen 280 km von mir entfernt. Da ich hier auch noch mehrere andere Kinder habe das älteste ( 1 - 8 Jahre), alleinerziehend bin und ich niemanden habe der auf die Kinder aufpasst bzw. die Betreuungszeiten nicht ausreichen, ist es mir selber unmöglich die Kinder abzuholen und zu bringen. Expartnerin ist zu nichts bereit und kann nach Aussage auch nicht gezwungen werden mir entgegen zu kommen.
Was für Möglichkeiten habe ich das die Umgänge trotzdem stattfinden können bzw. wie kann mich das Jugendamt da unterstützen?
von
lackso
am 11.11.2018, 16:13
Antwort auf:
Hilfe vom Jugendamt? Umgangsregelung
Hallo,
eine Arbeit scheint ja nicht der Grund für den Umzug zu sein - sonst würden Sie kein H IV bekommen.
Am besten wäre es, Sie ziehen zurück.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2018
Antwort auf:
Hilfe vom Jugendamt? Umgangsregelung
Naja, Du hast die Entfernung geschaffen - also musst du auch schauen, wie du das dann hinbekommst. Sprich mit dem JA und etc. sind deine Gründe für den Umzug wichtig genug um dich finanziell darin zu unterstützen. Die Ex-Partnerin muss sicher aber nicht dafür sorgen, dass du deinen Umgang wahrnehmen kannst (finanziell) - mit den anderen Kindern hat sie ja nichts zu tun, oder?
von
cube
am 11.11.2018, 18:16
Antwort auf:
Hilfe vom Jugendamt? Umgangsregelung
Wenn Du keinerlei Zeit oder Betreuung hast, dann werden die bei Dir lebenden Kinder folglich keinen Umgang mit der Mutter haben.
H4, also vermutlich Du auch keine Arbeit.
Bliebe also der Rückzug in die alte Heimat, dann kannst Du für alle Kinder da sein.
von
Sternenschnuppe
am 11.11.2018, 21:05