was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

hallo ich habe mit dem Jugendamt probleme...ich habe dem Jugendamt schon einiges berichtet was der Kindesvater sich in der Umgangszeit geleistet hat...und nix wurde unternommen...stattdessen sollen die Umgänge noch weiter ausgeweitet werden mit Übernachtungen... der Kindesvater ist gar nicht in der Lage sich um den Klein zu kümmern da er ihn in der Umgangszeit mehrmals nicht richtig versorgt hat bzw nicht ausreichend versorgt hat....so dass ich den klein mehrmals von ihm hungrig, durstig, ausgelaugt, müde, schlapp, überbauchschmerzen und übelkeitklagend abgeholt habe, zweimal hatte der kleine sogar einen sonnenstich und war total blass...und heiß.. oder der kindesvater übergab ihn mir mit einer vollgepisten hose, mein sohn musste so dann nach hause fahren, weil der kindesvater ihn die windel nicht richtig umgemacht hat der KV bringt den klein auch nur blödsinn bei, wie Gestände kaputt machen usw. oder redet ihn sachen ein, dass er es bei ihm besser hätte und seine neue partnerin eine tolle neue mama wäre... dadurch hat mein sohn mega verlustangst gegen über mir... dem jugendamt ist das total egal... sie sagen dass wäre keine gefährdung... des kindeswohl oder der gesundheit... der kindesvater hat den klein sogar mehrmals sachen zu essen gegeben die er ihn auf anforderung nicht geben sollte... weil bei meinem sohn eine lebensmittelunverträglichkeit besteht... dies teilte ich auch den jugendamt...sowie den familientherapeuten mit...und nix wurde unternommen...auch vor gericht nicht... was kann ich als allein sorgeberechtigt und alleinerziehende mutter tun....? da ich total alleine da stehe und mir nicht zugehört wird... mein sohn ist gesundheitlich physchich, geistig und seelisch angeschlagen...sowie ich als mutter....weil dass alles totaler stress ist...und nur noch mehr druck gemacht wird... nehmen sogar schon ne mutter kind kur in angriff weil wir nicht zur ruhe kommen...

von celine1999 am 12.09.2023, 21:14



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Was soll das Jugendamt deines Erachtens tun? Die können in solchen Fällen nur beraten. Du brauchst einen Anwalt und solltest dich an das Familiengericht wenden und zwar mit einem entsprechenden Antrag, der den Umgang nur noch begleitet zulässt oder ganz aussetzt. Und wenn du diese Versäumnisse dem Jugendamt mitteilst: immer schriftlich als Brief und immer sachlich.

von Pamo am 12.09.2023, 21:45



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Dokumentieren es, wenn dein Kind krank wieder kommt. Beim Sonnenstich direkt zu Arzt etc, dann kann man einen Zusammenhang feststellen

von roza_soza am 12.09.2023, 22:30



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Das Jugendamt kann nichts weiter machen, außer beraten und leider auch das manchmal mehr schlecht als recht. Ich würde an deiner Stelle einen guten Anwalt für Familienrecht suchen und sofort die Umgänge aussetzen. Andernfalls umziehen, wenn es dir möglich ist. Der Vater muss dann erstmal schauen, wie er wieder die Umgänge hinbekommt… wie schätzt du da deinen ex ein? Er scheint ja eher sehr unreif, vllt kommt da gar nichts bei rum. Leg deine Ängste ab und schütze dein Kind! Jugendamt würde ich die Termine nur noch mit Begleitung wahrnehmen und immer alles schön dokumentieren. Das JA kann dich nicht zwingen, den Umhang zu erweitern. Also mein Tipp: schön auf Zeit spielen, wie gesagt Umgänge aussetzen, Kommunikation nur noch über deinen Anwalt/oder möglichst weit weg ziehen. Aufgrund der Entfremdung, wird es wahrscheinlich auch nicht mehr zu weiteren Umgang kommen!

von JakobsMutti am 12.09.2023, 23:29



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Ein kleiner Tipp noch am Rande: die Umgänge kannst du einfach aussetzen, verschieben, in dem du einfach angibst, Kind sei krank, möchte nicht zum Vater usw

von JakobsMutti am 12.09.2023, 23:44



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

- Wie alt ist ihr Kind? - Wie oft findet der Umgang zurzeit statt und zu welchen Zeiten? - Wie möchte das JA, dass der Umgang in der Zukunft stattfindet? - Haben sie das alleinige Sorgerecht? Dokumentation ist hier das Wichtigste. Die Lebensmittelunverträglich attestieren lassen. Es sollte mit drauf stehen, dass das Kind die Lebensmittel nicht mehr zu sich nehmen darf, weil es zu .... kommt. (Oder ganz allgemein zu gesundheitlichen Einschränkungen kommt). Sollte es tödlich enden können sollte das da mit drauf stehen. Es kann sein, dass sie für das Attest 5-10 € zahlen müssen. Eine Kopie davon dem KV und JA geben. Das erhöht ihre Glaubwürdigkeit, dass das Kind das wirklich hat, denn manche Erziehungsberechtigten behaupten sowas und es stimmt nicht. Beim JA alles schriftlich einreichen und mit Nachweis. (Z. B. Einschreiben Einwurf. E-Mail gilt nicht als Nachweis!) Nur so können sie sicherstellen, dass es angekommen ist und in der Akte ihres Kindes festgehalten werden sollte. Gespräche müssen auch protokolliert werden, aber wissen sie was da drin steht? Ihr Schriftstück muss mit abgelegt werden. Somit kann es nicht verleugnet werden. Einen Anwalt für Familienrecht sollten sie sich suchen. Oft hilft ein Schreiben vom Anwalt und das JA wird kooperativer. Haben Sie beim JA immer die gleiche Person als Ansprechpartner? In der Regel ist das so, wobei in ihrem Fall ein Wechsel durchaus Sinn machen kann. Das Vertrauen ihrerseits zu der Person ist kaum bis gar nicht mehr vorhanden. Es kann durchaus auch Sinn ergeben den Kontakt direkt über die Leitung zu suchen. Wenn ihr Kind nochmals mit einem Sonnenstich oder anderen Verletzungen und Krankheiten nach Hause kommt sollten sie sich das ärztlich bescheinigen lassen. Nur so kann der zeitliche Zusammenhang hergestellt werden und ihre Glaubwürdigkeit wird erhöht. Den Umgang einfach aussetzen können sie mal versuchen, wobei das auf Dauer keine Option sein wird. Ein Kind kann nicht jedes Mal krank sein wenn es Umgang mit den KV hat. Wenn das wirklich so ist sollten sie sich das jedes Ma ärztlich bescheinigen lassen, dass das Kind krank ist und deshalb nicht den Umgang wahrnehmen kann. Je nach Kinderarzt kann es sein, dass dieser die Bescheinigung nicht ausstellt, weil ein KV auch ein krankes Kind betreuen kann. Es kommt durchaus vor, dass das JA so ein Attest einfordert um sicherzustellen, dass die KM dem KV das Kind nicht vorenthalten möchte. Denn behaupten, dass das Kind krank ist, wobei es gesund ist, ist Vorenthalten des Kindes. Den Umgang auszusetzen, weil das Kind nicht zum KV möchte sollten sie nur nach Ankündigung beim JA machen. Denn öfter wird sowas von KM dem Kind vorgeredet und das sieht das JA ungern. Wenn möglich sollten sie das Kind einem Kinderpsychologen vorstellen. Das Gutachten des Kinderpsychologen kann wegweisend für das JA sein und der Psychologe wird ihrem Kind helfen psychisch stabil zu werden. Wenn sie das alleinige Sorgerecht haben können sie wegziehen. Bedenken sie dabei, dass der KV weiterhin ein Umgangsrecht hat und wenn er will wird er es wahrnehmen. Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben können sie umziehen, das Kind nicht. Sollten sie trotzdem mit dem Kind umziehen kann der KV dagegen gerichtlich vorgehen und es kann durchaus sein, dass das Kind dann zu ihm kommt. Daher würde ich beim gemeinsamem Sorgerecht nur mit schriftlicher Zustimmung des KV umziehen. Die Idee mit der Mutter-Kind-Kur finde ich sehr gut. Das sollten sie anstreben. Bedenken sie, dass die Wartezeiten meist 6 Monate und mehr sind. Es gibt Ausnahmen, wie z. B. Mutter-Kind-Kur über den Jahreswechsel.

von Ani123 am 13.09.2023, 08:30



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Das Jugendamt hat aber keine rechtliche Handhabe, es hat hauptsächlich eine beratende und schützende Aufgabe, ohne richterlichen Beschluss muss sie sich an gar nichts halten. Und sie muss auch keiner Vereinbarung zustimmen, wenn sie das kindeswohl gefährdet sieht. Jugendämter sind nicht der Nabel der Welt und bis ein Gericht dem Vater zuspricht muss eine Menge passiert sein, ein Umzug oder Umgangsaussetzung zählt sicher nicht dazu. Natürlich kennen wir nur ihre Sicht, aber darauf aufbauend und sollte das alles so stimmen (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, sonst könnte man sich die Antworten auch sparen), würde ich den Umgang so lange aussetzen, bis der Vater sich ordentlich um sein Kind kümmert. Übrigens muss er dann erst mal eine ungangsklage einreichen, sich einen Anwalt suchen und bis dahin geht viel Zeit ins Land! Das Jugendamt hat auch vor Gericht (wenn es überhaupt angehört wird) auch nicht viel zu melden. Ich finde es schrecklich, wie viel Angst den Frauen hier immer gemacht wird, vor allem bei einem Vater, der sich so schlecht kümmert. Und das ausgerechnet so ein unzuverlässiger Mensch vor Gericht geht - will ich mal stark bezweifeln. Und auch ein Umzug ohne Einverständnis des Vaters (der ja in diesem Fall gar kein Sorgerecht hat) kann vor Gericht durchgehen, wenn er gut begründet ist! Ich würde mich aber auch an die Leitung wenden und mir eventuell bei einer Beratungsstelle für Alleinerziehende Mütter Unterstützung holen. Und selbst die Termine beim JA muss sie nicht wahrnehmen.

von JakobsMutti am 13.09.2023, 14:44



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Die angeführten Gründe für diese Kindeswohlgefährdung gehören aber in die Kategorie kleinlich und ohne Relevanz. Macht sich der Vater die Mühe und klagt es ein, bekommt Mami sicherlich eine Standpauke. Am Ende bleibt ein Kind, das zwei Kleinkinder als Eltern hat.

von Neverland am 13.09.2023, 14:49



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

@ jakobsmutti das ja wird vor gericht sicher angehört werden weil es bereits involviert ist. und zu 95% folgt ein richter den empfehlungen des ja. das kann man finden wie man will aber ein*e richter*in hat weder zeit noch ausbildung um sich mit dem kleinklein der elterlichen beharkungen auseinanderzusetzen. deswegen wird er*sie sich da in den meisten fällen darauf verlassen dass das ja seinen job macht. ein*e gute*r richter*in wird zusätzlich eine*n verfahrensbetreuer*in für das kind einsetzen aber verlassen würde ich mich nicht darauf, vor allem wenn das ja schon sehr tief drinsteckt und man davon ausgehen kann dass es mit allen beteiligten schon ausführlich geredet hat. eine*n verfahrensbetreuer*in müssen übrigens die prozessbeteiligten zahlen. @ ap: bis auf den sonnenstich ist das alles pipifax. warst du beim arzt wg. dem sonnenstich oder ist das eine selbstdiagnose gewesen? such dir eine*n guten rechtsbeistand*in. aber gehe nicht davon aus dass er*sie dir (wie die damen hier) erzählt dass der mann ein arsch ist und du dringend den umgang aussetzen sollst. ich zumindest würde da vorsichtiger vorgehen, auch abhängig vom alter des kindes.

von WonderWoman am 13.09.2023, 15:54



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

mein sohn ist 3jahre... und ich als mutter kümmere ich mich seid geburt an komplett alleine um den klein... der vater wollte anfangs den klein nicht ich sollte ihn abtreiben....er hatte dann aber mutwillig zugestimmt, als ich sage dass er mich dann nicht mehr sieht und ich dies mal verkraften würde... es kam keine unterstützung von ihm, meine mutter hatte mich dann soweit wie sie konnte unterstützt, als ich dann schluss machte war mein sohn 6monate alt.. ich lernte dann auch jemand neues kennen.... und dann hieß es mein sohn auf einmal, ich will für ihn da sein und bla... und dann ging alles gerichtliche los.... 3mal waren wir jetzt vor gericht...und dass wegen umgangsplanung die umgänge sind sogesagt gerichtich festgelegt... es sei denn es kommt was dazwischen dann müssen wir als eltern uns drum kümmern und uns gegenseitig beim anderen elternteil melden... die jetzigen umgänge waren immer jeden mittwoch von 14:30 bis 17:00 und samstag alle zwei wochen von 9-15..und ich musste den jung bringen und abholen... jetzt wollen die aber die umgänge ausweiten mit übernachtungen.... und ja mein sohn ist immer sehr anfällig, da er ein sehr schwaches imunsystem hat...bzw eine teilweise lebensmittelunverträglichkeit... mein sohn ist auch spachlich unterentwickelt spricht nur einwort sätze....kann sich null äußern usw... hat auch keine bindung zu sein vater...weil er ihn ständig unter druck setzt beim lernen, oder ihn nur blödsinn bei bringt...oder in auch abstößt.. ich als mutter gehe auf alles ein..., verschiebe termine, weil der vater seine umgänge verschieben will oder so..., rufe ihn ständig hinterher... jetzt hatte ich keine chance vor dem jugendamt...und deswegen geht es noch mal ein 4tes mal vors gericht....

von celine1999 am 14.09.2023, 11:52



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

es ist wahr, dass richter*innen weder zeit noch lust haben, sich mit den befindlichkeiten von müttern auseinanderzusetzen. zudem sind kümmerväter ganz hoch im kurs, sowohl beim jugendamt als auch bei richter*innen UND verfahrenspfleger*innen. such dir einen ambitionierten anwalt, ich fürchte, allein kämpfst du gegen windmühlen. nicke alles freundlich ab, zeige dich kooperativ, es geht immer nur um das wohl des kindes!!! was vor der geburt war, interessiert niemanden, schimpf nicht über den mann! sei froh, wenn er einen termin absagt....etc alles gute!

von Sue_Ellen am 14.09.2023, 14:09



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Ich lese noch in einigen anderen - besonders väterforen- und die beklagen genau das Gegenteil! Davon ab, sollte ein Gericht oder auch das JA nicht parteiisch sein! Ich kann eure Situation nicht einschätzen, vllt übertreibst du oder es ist tatsächlich so, dass der Kontakt zum Vater nicht dem Kindeswohl entspricht. Aus der Erfahrung weiß ich, dass sowohl Jugendämter, Familiengerichte und auch anderweitige Beratungsstellen heillos überlastet sind und oft den bequemen weg nehmen! Ich würde dir also, wenn du wirklich am Kindeswohl interessiert bist, einen Umzug empfehlen! Damit kannst du den Umgang nicht verwehren, aber deutlich erschweren! Wenn du das ABR hast, musst du das nicht mal begründen, allerdings reicht es, wenn es berufsbedingt notwendig ist! Dein Kind muss zur Ruhe kommen, ich bin da absolut auf deiner Seite. Und Umgang und Kontakt kann man in ein paar Jahren immer noch fördern, aber aktuell klingt es so, als wenn der Vater wirklich nur Rache üben will! Das müsst ihr euch nicht antun! Schütze dein Kind! Alles Gute für Dich bzw euch!

von JakobsMutti am 14.09.2023, 21:48



Antwort auf: was kann ich machen wenn das jugendamt mir nicht zuhört und nix macht?

Der Umgang würde gerichtlich festgelegt? Und darin steht auch, dass du bringen und abholen musst? Das ist ungewöhnlich, woher kommt das?

von Pamo am 16.09.2023, 06:12



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