Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Guten Tag, Mein Sohn (10) besucht seit November eine Tagesklinik zur Diagnostik, da er in der Vergangenheit auffälligkeiten in der Schule gezeigt hat. Nun kam raus der er Geistig Beeinträchtigt ist. Die Tagesklinik und das Jugendamt werfen mir vor ich habe ihn nicht genug pädagogisch gefördert und sei mit der Erziehung überfordert, da er Zuhause schwierigkeiten hat mir der Hygiene, weil er einfach nicht will und ich nicht täglich an ihn Ran komme, wieso es wichtig ist. Nun fand heute eine HK statt in der besprochen wurde, das ich ebenfalls in eine Tagesklinik für erwachsene gehen soll um meine schwierige Kindheit zu verarbeiten. Was in meinen Augen nicht nötig ist. Somit wäre ich Krankgeschrieben und kann meiner Arbeit vorerst nicht nachgehen und meine Probezeit ist eben erst durch. Zum anderen soll ich nach dem Aufenthalt in der Tagesklinik mit meinem Sohn in ein Mutter-Kind-haus. Was mir absolut nicht zusagt, da mein Sohn Probleme hat mit neuen Umgebungen und wir zudem wohl in getrennten häusern Schafen würden. Wo ich den Sinn dahinter nicht verstehe. Kann ich gegen die Auflage mit dem Mutter-Kind-haus etwas machen ? Ich hatte angeboten Zuhause enger betreut zu werden und regelmäßig unseren Familienhelfer kommen zu lassen usw , aber das würde abgelehnt. Ich fühle mich da so hilflos.

von lillifee34 am 21.02.2023, 14:23



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Hallo, bitte suchen Sie sich vor Ort einen Kolleginnen bzw. eine Kollegin, die ebenfalls Fachanwalt sind. Solch komplexe Sachverhalte kann man nicht pauschal beantworten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2023



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Ich lese da ja eher einen pädagogisch-psychologischen Sachverhalt als einen juristischen heraus. Die Angebote sind nicht dafür gedacht um Dich zu ärgern sondern um Dich bestmöglich zu unterstützen und damit auch eine Hilfe für Deinen Sohn zu sein. Es ist schwierig, wenn grundlegende Dinge nicht funktionieren weil Du nicht "an ihn ran kommst", denn das ist unsere Aufgabe als Eltern. Das ist eine Investition in Eure Zukunft!

von Tigerblume am 21.02.2023, 14:38



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Falls diese Auflagen verpflichtend sind, wirst du einen entsprechenden schriftlichen Bescheid erhalten haben, der auch deine rechtlichen Möglichkeiten wie bspw. Widerspruch erläutern. Wenn das im Gespräch besprochen wurde, dann wird es ein Vorschlag sein. Vorschläge sind nicht bindend.

von Pamo am 21.02.2023, 14:45



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

... aber die Ablehnung solcher Vorschläge kann Konsequenzen haben.

von Tigerblume am 21.02.2023, 15:43



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

... wie alles im Leben.

von Pamo am 21.02.2023, 15:55



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Ich bezweifle aber sehr stark das der AP die Konsequenzen wirklich bewusst sind. Meiner Meinung wird das Jugendamt bei Weigerung der Mutter zu Gericht gehen und beantragen das der junge ins heim/ betreute wohnen soll und ihn da wieder rauszuholen wird schwer

von misses-cat am 21.02.2023, 16:13



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Das mag sein. Man weiß es nicht. Aber ihre Frage war recht eindeutig: "Muss ich?"

von Pamo am 21.02.2023, 16:39



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Am Ende bleibt die Frage, arbeitest du mit dem JA zusammen und erfüllst deren Auflagen. Auch dann wenn du die blöde und überflüssig findest. Oder nimmst du die Gefahr in Kauf, das man dir dein Kind wegnimmt und es in eine Einrichtung oder Pflegeeinrichtung gibt. Du kannst dir da einen Anwalt nehmen, der deine Interessen vertritt und dir dann im Kampf hilft, sollte es zu dieser Situation kommen, das wird dann aber kein kurzer und einfacher Kampf. Einen neuen Job zu finde wäre weniger schwierig. Auch getrennte Häuser/Zimmer wären wohl einfacher zu ertragen.

von Neverland am 21.02.2023, 17:35



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Geistige Beeinträchtigung - die bisher von niemandem erkannt wurde? Auch nicht vom KiA? Sollte dem wirklich so sein, haben ja vorher ganz andere Stellen versagt, dies zu erkennen. Wie solltest du pädagogisch richtig fördern, wenn du bisher von einer geistigen Beeinträchtigung gar nichts wissen konntest? Warum du gleich mit evaluiert wurdest und in Therapie sollst, erschließt sich mir auch nicht wirklich. Ganz ehrlich: such dir einen Fach-Anwalt vor Ort. Einfach jetzt nur nicht zustimmen, kann ganz fatal enden. Denn nicht zustimmen kannst du natürlich - welche Konsequenzen das haben wird oder könnte, kann hier aber sicher keiner vorher sehen oder einschätzen, ohne alle Unterlagen gesehen zu haben. Auch Jugendämter sind bei aller guter Absicht nicht fehlerfrei.

von cube am 21.02.2023, 17:43



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Dieser Sachverhalt ist viel zu komplex und lange nicht abschließend dargelegt. Das kann man hier unmöglich verbindlich beantworten. Ihr habt schon eine Familienhilfe, lese ich aus dem Text. Es gab also durchaus schon vorher Kontakte zum JA. es kann sein, dass nun eben eine Stufe höher gegangen wird. Aber wie gesagt: Spekulation. Bitte suche Dir fachliche Beratung vor Ort. Ganz allgemein kann man sagen, dass es nicht klug ist, sich gegen das JA zu stellen oder die Zusammenarbeit zu verweigern.

von Berlin! am 21.02.2023, 18:47



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Das Jugendamt wurde nicht Grundlos mit ins Boot geholt. Die Bildung deines Kindes ist gefährdet und du kriegst Unterstützung, um deinem Kind trotz geistiger Beeinträchtigungen eine angenehme schulische Laufbahn zu ermöglichen. Nimm die Hilfe einfach an und öffne deine Augen, dass es um die Zukunft deines Kindes geht und nicht um dich. Dein Kind ist von deinen Entscheidungen und Handlungen abhängig und du hast es in der Hand ihm sein Weg so einfach wie möglich zu gestalten. Wenn das Jugendamt merkt, dass sie immer auf Widerstand stoßen und du der Bildung deines Kindes im Weg stehst, dann wird es unschöne Konsequenzen geben und das durfte bzw darf ich aktuell im Familienkreis selbst erleben. Das Kind wurde, weil er auffällig in der Schule war und die Mutter nichts unternommen hatte, jegliche Angebote bzw Hilfe nicht ohne Diskussionen annehmen wollte, aus der Familie genommen. 1 mal die Woche darf er anrufen und alle 4 Wochen darf sie ihn für 1,5 Stunden mit Anmeldung besuchen. Termine für Weihnachten, Silvester, Geburtstage müssen vorher mit der Sachbearbeiterin abgesprochen (strikte abhol-und bringzeiten werden vorgegeben) und genehmigt werden und das ist für kein Kind schön. Das du diese Frage überhaupt stellst finde ich ein Unding. Spring über dein Schatten und nimm die Hilfe einfach an, ob es dir gefällt oder nicht ist uninteressant, wenn es um das Wohl und die Zukunft deines Kindes geht.

von LiLeJa am 22.02.2023, 10:13



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Woher weißt du, dass die AP sich nichtgenügend kümmert? Sie hat doch bereits mit dem JA zusammen gearbeitet und keineswegs jegliche Hilfe abgelehnt. Wie gesagt: der Junge ist 10 - und in den 10 Jahren ist keinem, auch nicht dem KiA oder dem bereits involviertem JA - aufgefallen, dass der Junge geistig behindert ist/sein soll? Ja, man sollte davon ausgehen, dass das JA schone seine Gründe hat bzw nichtgrundlos interveniert. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, wo entweder nicht wirklich hingeschaut wird oder aber in überengagierter Form Maßnahem getroffen werden, die nicht nötig gewesen wären. Ich finde nicht, dass die AP den Eindruck vermittelt, gar keine Zusammenarbeit zu wünschen. Sie bietet im Gegenteil an, einer engmaschigere Betreuung zuzustimmen. Offenbar hatte sie eine schwierige Kindheit - was aber das JA nicht automatisch dazu berechtigt anzunehmen, dass sie eine Therapie braucht, um überhaupt für ihr Kind sorgen zu können. Auch Behörden wie das JA sind nicht fehlerfrei. Und es ist das Gute Recht der AP sich zu informieren, welchen Dingen sie zustimmen muss oder auch nicht. Einmal zugestimmt, ist das nämlich nicht mehr so einfach rückgängig zu machen. Ich finde es tatsächlich etwas unverschämt, wie du ein Urteil über die AP fällst.

von cube am 22.02.2023, 13:18



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Danke für die Antwort, Ich arbeite seit zwei Jahren mit dem JA zusammen. Ich habe bisher jede Auflage erfüllt und mitgemacht, aber so langsam denke ich das die unbedingt etwas finden wollen. Ja mein Sohn ist 10 Jahre alt und keiner hat je etwas bemerkt, da er sprachlich weiter ist als es üblich wäre. Er hat beim IQ- Test beim räumlichen denken etc schlecht abgeschlossen, also wird gesagt er sei geistig beeinträchtigt. Nun soll es auf eine entsprechende Schule kommen. Auch das war vorher nicht möglich, da ja niemand wusste das eine Regelschule ihn überfordert. Der Familienhelfer ist aber keine Hilfe. Er ist seit 1 Jahr in der Familie und kam bisher 6 Mal. Ansonsten kamen nur anrufe. Das Jugendamt hat meinen Fall als Kindeswohlgefährdung eingestuft.... Die Wohnung ist sauber, wir kochen jeden Tag, er hat frische Wäsche, usw. Als Kindergartenkind hat er Logo, wie auch Ergo bekommen und niemand hat die geistige beeinträchtigung mitbekommen und Zwei Jahr Therapie hat er auch hinter sich im Alter von 8 Jahren ging es los. Auch da würde nichts gesagt diesbezüglich. Deswegen finde ich es unfair mir gegenüber zu sagen ICH sei das Problem. Ich habe ihn nicht pädagogisch wertvoll erzogen. Ich mache gerne 1000 Kurse über richtige Erziehung und was es nicht alles gibt, aber dieses Mutter-Kind-haus finde ich sehr übertrieben, da ich ja seit zwei Jahren alles mitmache.

von lillifee34 am 22.02.2023, 18:51



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Wie gesagt: such dir dringend einen Anwalt vor Ort, der sich mit der Materie auskennt! Wenn man sich einen Anwalt selbst so nicht leisten kann, kann man Prozesskosten-Beihilfe beantragen. Mach das nicht alleine mit dem JA - da hast du schlechte Karten, dich gegen ein Amt alleine durchzusetzen. Viel Erfolg und alles Gute!

von cube am 22.02.2023, 20:33



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

Wenn im Umfeld des Kindes alles gut ist, dann wird in der Regel keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Entweder wird einiges ausgelassen oder die AP sollte sich Hilfe vor Ort suchen, wenn sie der Meinung ist vom JA schikaniert zu werden.

von LiLeJa am 23.02.2023, 06:04



Antwort auf: Muss ich die Auflagen vom Jugendamt annehmen

@LiLeJa Die Kindeswohlgefährdung wurde gestellt,weil mein Sohn massiv negativ in der Schule aufgefallen ist. Die Lehrer und Erzieher waren der Meinung es muss von Zuhause kommen. Was nie der Fall war. Ich musste mit ihm auch 2x in 6 Monaten zum Kinderschutz zur Untersuchung. Auch da wurde gesagt es ist alles gut. Also ja, es scheint mir reine Schikane zu sein.

von lillifee34 am 23.02.2023, 06:33



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