Frage: Wechselmodell

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bitte um Ihre Hilfe und hoffe sie können mich beruhigen. Seit Tagen bin ich völlig fertig und komme nicht mehr zur Ruhe .... Am 02.12.21 habe ich meine wundervolle Tochter zur Welt gebracht. Doch sie ist aus einer Affäre entstanden. Der Kindsvater wollte das ich Anfang meiner Schwangerschaft das Kind weg machen lasse... Im späteren Verlauf hat er sich beruhigt und wir hatten ein akzeptables Verhältnis. Nun ist meine Kleine 7 Wochen. Er möchte keinen Unterhalt bezahlen, für einen wie er es nennt " Unfall". Er versucht alles um nicht zu zahlen oder unter der Hand. Bis jetzt habe ich noch kein Geld von ihm erhalten und auch sonst nichts für die Kleine. Mir ist bewusst das das Geld für meine Tochter ist und wir brauchen es so sehr. Gern würde ich mit ihr auch länger zuhause bleiben. Doch finanziell ist das nicht möglich. Als er gestern bei mir war und gemerkt hat das ich mich auf nichts von ihm einlasse und auf den Unterhalt bestehe. Wurde er sehr böse und seine gegen Reaktion war sofort. Dann machen wir Wechselmodell und ich muss nicht zahlen. Für mich ist das der Horror und einem Wechselmodell würde ich niemals zustimmen. Dafür müsste er vor Gericht.... Nun meine Frage. Wie sind meine Chancen das er kein Wechselmodell bekommt?????? Ab welchen Alter von dem Kind ist das überhaupt möglich???????? Die Kleine ist doch noch viel zu klein und außerdem ist er für sie ein fremder Mensch, zu diesem Umfeld hat sie doch gar keinen Bezug... Die Vorstellung meine Tochter nicht mehr bei mir zu haben ist furchtbar. Ich möchte nun den Unterhalt einklagen aber habe Angst das er das Wechselmodell dadurch beantragt und mir meine Tochter wegnimmt. Ich bin völlig verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll. Wie sind ihre Erfahrungen und was sagen sie zu meinen Ängsten???!? Was raten sie mir?????? Was vlt noch wichtig ist. Wir wohnen in Sachsen ca 7 min voneinander entfernt. Auf dem Papier ist er noch verheiratet und er hat zwei Kinder. Seine Kinder hat er im Wechselmodell und zahlt da keinen Unterhalt. Ich bitte um Ihre Hilfe. Vielen lieben Dank im voraus.

von BabyTilli am 22.01.2022, 12:25



Antwort auf: Wechselmodell

Hallo, Nerven behalten. 1. Er muss auf jeden Fall Unterhalt zahlen, das wird auch beim Wechelmodell fällig (aber mit seinen Ansprüchen verrechnet). 2. Wechselmodell bei einem Säugling, bei dem die Eltern so ein schlechtes Verhältnis haben und das Kind den KV nicht kennt, gibt es nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2022



Antwort auf: Wechselmodell

Also zuerst einmal ist es nicht deine sondern eure Tochter. Wenn er schon zwei Kinder im Wechselmodell betreut, beweist er ja quasi, dass er es beherrscht. Es können natürlich leere Drohungen sein, dich ruhig zu stellen. Bist du schon mit dem JA in Kontakt? Sonst dort Antrag auf UHV stellen und die nehmen dann Kontakt zu ihm auf. Stillst du? Solange wird er mit WM wohl nicht durchkommen.

von KielSprotte am 22.01.2022, 12:37



Antwort auf: Wechselmodell

Warte erst einmal ab. Zumal es wirklich Blödsinn ist das automatisch der Unterhalt wegfällt wegen Wechselmodel. Sollte ein Richter das beschließen, müsst ihr beide euer Einkommen offen legen, dann wird geprüft wer welchen Unterhalt zahlen müsste und dann wird geschaut, ob der eine noch Unterhalt an den anderen zahlen muss. So die ganz einfach Zusammenfassung. Sofern du stillst, kann er noch sehr lange warten.

von Felica am 22.01.2022, 13:18



Antwort auf: Wechselmodell

Geh zum Jugendamt, gib ihn als Vater an, fordere ihn schriftlich zur Zahlung von Kindesunterhalt auf. Dem Wechselmodell musst du nicht zustimmen, falls das keine leere Drohung ist, muss er das vor Gericht bringen und erst mal durchsetzen. Das wird er aber nicht können, wenn du dem nicht zustimmst, denn ein kooperatives Verhältnis der Eltern ist die Grundlage des Wechselmodells. Falls du stillst, wird es fast unmöglich für ihn. Und selbst wenn ihr letztlich das Wechselmodell hättet, wird weiterhin Kindesunterhalt fällig - wechselseitig.

von Pamo am 22.01.2022, 16:19



Antwort auf: Wechselmodell

Hat er die Vaterschaft überhaupt schon anerkannt? Geh zum Jugendamt, gebe ihn an, beantrage Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft. Entweder kommt er vorbei wenn er sich benimmt, oder ihr redet ausschließlich nur noch übers Jugendamt! Lass Dich nicht einschüchtern.

von Sternenschnuppe am 22.01.2022, 16:25



Antwort auf: Wechselmodell

Da der Vater offensichtlich in der Lage ist, ein WM zu stemmen, kann er das auf lange Sicht wohl auch einfordern. Und da er bereits Unterhaltspflichtig gegenüber 2 anderen Kindern ist (auch, wenn er dort übers WM nichts tatsächlich zahlen muss), wird er vermutlich eher nicht auch noch vollen U für das 3. Kind zahlen können. Also die Chancen, dass er über das WM nichts zahlen muss, stehen wohl ganz gut. Allerdings wird er wohl kein WM ab der 7. Woche durchsetzen können - langfristig schon. Ich würde mich schnell an das JA wenden und erst mal überhaupt U einfordern. Gut wäre natürlich, du trittst so auf, dass du ja grundsätzlich auch nicht den Umgang verhindern willst, aber in dem jungen Alter etc usw. und da ebenfalls das JA ins Boot holen. Mach du das jetzt und überlass nicht dem KV den ersten Aufschlag dort. Du könntest auch Betreuungsunterhalt für dich geltend machen - wird aber sicher nichts werden, da Kindesunterhalt vorrangig ist und er ja diesbzgl. bereits Verpflichtungen hat. Ansonsten eben andere Sozialleistungen wie Wohngeld etc beantragen.

von cube am 22.01.2022, 16:45