Vertretungsvertrag unterschreiben trotz Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vertretungsvertrag unterschreiben trotz Schwangerschaft?

Hallo, ich bin Grundschullehrerin und in der 13. Woche schwanger. Mein derzeitiger Vertrag läuft zum Ende des Monats aus. Nun kann ich danach an einer anderen Schule einen 2-Monatigen Vertretungs-Vertrag (Schwangerschaftsvertretung) unterschreiben, allerdings weiß die Schulleitung nichts von meiner Schwangerschaft. Es steht auch ein eventuelles Beschäftigungsverbot im Raum, sollte der Arzt an der neuen Schule eins aussprechen. Kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn ich den Vertrag unterschreibe ohne es vorher gesagt zu haben?

von Jne1 am 04.01.2021, 14:32



Antwort auf: Vertretungsvertrag unterschreiben trotz Schwangerschaft?

Hallo, nein, es drohen keine Folgen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2021



Antwort auf: Vertretungsvertrag unterschreiben trotz Schwangerschaft?

Hallo, Schwangerschaft muss doch nicht mitgeteilt werden. Im Bewerbungsgespräch ist die Frage danach unzulässig. Benachteiligung wegen Schwangerschaft ist nicht erlaubt. Ob du ein BV bekommst oder nicht, entscheidest ja nicht du. Du würdest ja arbeiten, sollte es möglich sein. LG luvi

von luvi am 04.01.2021, 15:41



Antwort auf: Vertretungsvertrag unterschreiben trotz Schwangerschaft?

das obliegt alleine dem schulleiter. der arzt ist da völlig raus wenn es um den arbeitsplatz geht.

von mellomania am 05.01.2021, 08:44



Antwort auf: Vertretungsvertrag unterschreiben trotz Schwangerschaft?

Unabhängig davon, dass keine Folgen drohen, man nicht verpflichtet ist etc. Wir hatten den Fall an unserer Schule: da war endlich eine Vertretung für die ausfallende Lehrerin gefunden - nur hat die keinen Tag gearbeitet, weil sie natürlich nicht vor Unterschrift mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist und auf Grund von fehlendem Imunstatus? ein sofortiges BV bekam. Ergo: fehlte also direkt wieder ein Lehrerin, für die natürlich von heute auf morgen kein Ersatz gefunden werden konnte. Die leidtragenden waren die Schüler - die wieder keine vollen Unterricht erhalten konnten. Ich möchte selbstverständlich keine Schwangere benachteiligen - man sollte aber dennoch mal darüber nachdenken, wem man hier eigentlich im Zweifel schadet.

von cube am 05.01.2021, 11:51



Antwort auf: Vertretungsvertrag unterschreiben trotz Schwangerschaft?

ich wäre dafür, dann nach Unterschrift schnellstmöglich mitzuteilen, das man schwanger ist. Und der Schule so die Möglichkeit zu geben, im Falle eines BV´s rechtzeitig nach einer Vertretung für die Vertretung zu suchen, um den Schülern auch tatsächlich Unterricht bieten zu können.

von cube am 05.01.2021, 12:09



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