Frage: Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe nach der Geburt meines Sohnes 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Parallel dazu gehe ich seit April diesen Jahres Teilzeit mit 15 Stunden arbeiten in der Woche. Die Elternzeit würde im Januar offiziell enden. Nun habe ich eine verlängerung eingerecht. Diese wurde von meinem AG abgelehnt mit der Begründung, das ein Projekt wegfällt und noch nicht absehbar ist wie es in Zukunft weiter geht. Ich habe allerdings keinen projektbezogenen Arbeitsvertrag. Sondern einen ganz normalen. (Zeitarbeit allerdings nicht verliehen sondern mein AG agiert als Dienstleister). Gehe ich richtig in der Annahme das der AG die verlängerte Elternzeit nicht ablehnen darf? Vielen Dank im Vorraus

von Ariane09 am 09.11.2018, 09:12



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, da Sie mind 2 Jahre beantragt hatten, baruchen Sie keine Zustimmung. Meint er vllt. die TZ-Tätigkeit? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2018



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

ja, da hast du recht. du brauchst seine zustimmung nicht

von mellomania am 09.11.2018, 12:42



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

In dem Schreiben was ich erhalten habe wird die Zustimmung zur Elternzeit verweigert. Meine bisherige TZ wird mit keinem Wort erwähnt.

von Ariane09 am 09.11.2018, 15:34



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