Sehr geehrte Frau Bader, ich war 2 Jahre in Elternzeit, habe dann von 3 Jahren EZ auf 2 verkürzt und habe 3 Monate gearbeitet. Nun bin ich überraschend wieder schwanger und sofort ins Beschäftigungsverbot gefallen (Kindergarten). In der ersten SS wurde mein Gehalt bis zur Geburt weitergezahlt. Ist dies nun ebenso oder falle ich ins Elterngeld zurück? Im zweiten Fall müsste ich eine Aufstockung durchs Arbeitsamt beantragen, was ich ganz furchtbar finden würde. Vielen Dank
von Anni25 am 13.07.2018, 15:52