Hallo Frau Bader!
Am 01.12.2019, wurde mein erstes Kind geboren.
Ich habe 3 Jahre Elternzeit, also bis 30.11.2022, eingereicht.
Nun habe ich, gemeinsam mit meinem Partner, ein Haus gekauft und die finanzielle Lage hat sich dadurch verschlechtert.
Daher habe ich meine Elternzeit verkürzt, mit der Begründung, dass ich aus finanziellen Gründen wieder früher einsteigen möchte.
Ich habe die Elternzeit zum 01.04.2022 verkürzt.
Mein Arbeitgeber hat zugestimmt.
Vor der ersten Schwangerschaft, hatte ich eine 75% Stelle und möchte, nach verkürzen der Elternzeit, diese Stelle ohne Veränderung, genau so wieder antreten.
Der Antrag auf Verkürzung wurde am 10.12.2021 gestellt und genehmigt.
Nun bin ich ungeplant, wieder schwanger geworden. Habe es am 05.03.2022 erfahren, also vor wenigen Tagen...
Mein Frauenarzt hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot mit hoher Wahrscheinlichkeit vorausgesagt... weshalb ich meine Arbeit, ab 01.04.2022, nicht wieder aufnehmen kann.
Jetzt haben wir natürlich finanzielle Ängste und wissen nicht wie es weitergeht, wenn ich nicht arbeiten darf durch das BV und wir somit durch mich kein zusätzliches Einkommen haben.
Daher stellt sich mir die Frage, ob ich das Recht auf Lohnfortzahlung in Höhe meines ursprünglichen Gehalts habe, während der gesamten Schwangerschaft und nicht erst ab Beginn der Mutterschutzfrist?
Weil ich hatte während meiner ersten Schwangerschaft auch ein BV und habe während der ganzen Schwangerschaft, weiterhin mein Gehalt bekommen.
Jetzt habe ich natürlich die Hoffnung, dass es jetzt auch wieder so ist....
Habe aber gelesen, dass es allgemein rechtlich ja nicht erlaubt ist, die Elternzeit zu verkürzen, wenn man bereits schwanger ist, um eine Lohnfortzahlung während eines Beschäftigungsverbotes zu bezwecken.
Dort gilt ja, dass die Elternzeit dann nur bis zur Mutterschutzfrist verkürzt werden darf.
Das andere wäre rechtswidrig.
Aber das ist in meinem Fall ja nicht so..
Ich hatte ja bereits im Dezember, also 4 Monate im Voraus, meine Elternzeit aus finanziellen Gründen verkürzt und wollte ja wegen dem Haus unbedingt wieder arbeiten.. aber bin nun ungeplant erneut schwanger :(
Das ist ja dann nicht rechtswidrig, oder?
Habe jetzt Bedenken und bin unsicher wie es weitergeht..
Hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße!
von
Emmymaus3
am 08.03.2022, 07:14
Antwort auf:
Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie haben die EZ ja lange vor Eintritt der Schwangerschaft beendet. Nein, da wird es kein Problem geben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.03.2022
Antwort auf:
Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot
Da du definitiv noch nicht schwanger warst, als du die Elternzeit beendet hast, kann dir keiner einen Strick daraus drehen.
Hat das individuelle Beschäftigungsverbot medizinische Gründe oder geht es um die Gefahr deines Arbeitsplatzes?
Sollte es sich nämlich pauschal auf deine Arbeitsstelle beziehen, könnte es der Arbeitgeber anzweifeln, da BVs bezüglich der Arbeitsstelle vom Arbeitgeber ausgestellt werden müssen und nicht durch die Frauenärztin.
Gerade in so einer (plötzlichen) Situation könnte der Arbeitgeber, wenn er sauer auf dich ist, damit aktiv werden.
Zudem könnte der Arbeitgeber dir dann eine ungefährliche Ersatztätigkeit zuweisen, die du antreten musst, da deine Elternzeit ja offiziell beendet wurde.
von
Dojii
am 08.03.2022, 08:17
Antwort auf:
Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Habe diese Bedenken, dass sie mir das unterstellen wollen, dass es geplant gewesen wäre und ich die Elternzeit extra verkürzt hätte.
Wobei das ja absolut keinen Sinn macht, gerade wenn man ein Haus gekauft hat, welches man finanziell stemmen muss..
Also gilt das verkürzen meiner Elternzeit rechtlich dann quasi genauso, wie wenn meine Elternzeit regulär, z.B nach 2 Jahren auslaufen würde? Heißt also rechtlich gleichgestellt sozusagen?
Somit würde ich dann für diesen Monat (März) kein Geld erhalten, da ich mich ja noch den letzten Monat in meiner verkürzten Elternzeit befinde?
Und ab April würde das BV ja greifen und ich erhalte dann mein ursprüngliches Gehalt bis 8 Wochen nach der Geburt?
Weil nach der Elternzeit geht man ja wieder in das Arbeitsverhältnis über, welches man vor der Schwangerschaft hatte?
Es handelt sich um ein BV aus medizinischen Gründen, danke für den Hinweis!
Bin so dankbar für Ihre Informationen!
Liebe Grüße
von
Emmymaus3
am 08.03.2022, 22:40
Antwort auf:
Verkürzung der Elternzeit und Lohnfortzahlung durch Beschäftigungsverbot
Genau so ist es...
März kein Lohn und dann ab April laut Vertrag trotz bv
Mitglied inaktiv - 09.03.2022, 15:16