Hallo, ich bin gerade wirklich verzweifelt und unsicher… Seit 2017 arbeite ich neben meinem Hauptjob im Minijob auf Stundenbasis. Da ich immer die 450€ erreicht hatte war bei meiner 1. Schwangerschaft die Lohnfortzahlung mit 450€ klar geregelt. Ich hatte bei Kind 1 zunächst 36 Monate Elternzeit ab Geburt 08/2020 angegeben, diese dann aber nach 13 Monaten beendet und war im Hauptjob wieder arbeiten. Diese Info hatte zunächst nur der Hauptarbeitgeber. Nun habe ich zum 01.08.2022 wieder mein altes, unbefristetes Verhältnis aufgenommen und im August die 450€ erreicht. Beim Wiedereinstieg im Nebenjob hatte ich den Minijob-Arbeitgeber über die verkürzte Elternzeit informiert. Seit Mitte August liegt die zweite Schwangerschaft vor und ich werde nach Rücksprache mit dem Arzt noch weiterhin arbeiten bis mir das individuelle Beschäftigungsverbot erteilt wird. Nun habe ich gelesen dass bei der Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung die letzen 13 Wochen *vor* der Schwangerschaft berücksichtigt werden, in denen war ich aber ja noch nicht komplett aktiv sondern erst seit 01.08.22. Wie wird jetzt in diesem Fall berechnet? Kann ich, sofern ich drei Monate durcharbeite und je meine 450€ erreiche mich auch auf diese 3 Monate zur Bemessung der Lohnfortzahlung beziehen oder muss ich nun befürchten keinen bzw. minimalen Lohn zu erhalten da fast die kompletten 13 Wochen vor der Schwangerschaft kein Verdienst stattfand? Ich danke Ihnen vielmals für eine Rückmeldung!
von MamaJessi am 31.08.2022, 05:02