Hallo Frau Bader, ich habe Anfang April dieses Jahres angefangen in einer KiTa, welche zur katholischen Kirche gehört, auf der Basis der Übungsleiterpauschale als pädagogische Fachkraft/Aushilfskraft zu arbeiten. Aufgrund von Corona wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ein Beschäftigungsverbot für Schwangere besteht und ich nicht arbeiten dürfe. Meine Arbeitszeiten waren unregelmäßig, da ich quasi auf Abruf arbeitete. Mein Gehalt variierte zwischen 200 und 300 Euro. Dieses Gehalt ist jetzt weggefallen. Muss mir jetzt der Träger meinen Lohn nicht fortzahlen? Ich bin dankbar für Ihre Antwort.
von herbst_liebe am 03.11.2021, 09:58