Ich bin noch bis zum 31.7 im Ausbildungsverhältnis. Ab 01.08 habe ich einen unbefristeten Vertrag mit natürlich auch höherem Gehalt. Was passiert wenn ich dann im August oder September ein Beschäftigungsverbot bekomme? Wird die Lohnfortzahlung nach neuem Vertrag geleistet oder bekomme ich dann weiter bis zum Mutterschutz "nur" mein Ausbildungsgehalt? Was natürlich bedeutend weniger ist und sich auch noch schlecht auch das Elterngeld auswirken würde. Ich hoffe Sie können mir Auskunft erteilen. LG
von Dchuli am 20.06.2022, 19:42