Wie verhält es sich mit der Kürzung eines Urlaubsanspruchs bei Teilzeit in Elternzeit.
Folgendes Szenario:
In Vollzeit wird von Mo - Fr 37,5h gearbeitet. Urlaubsanspruch dann 30 Tage.
Teilzeit in Elternzeit:
Gearbeitet wird von Mo - Do insgesamt 30h
Ist eine Kürzung auf 24 Tage ok oder ist das gemäß
BEEG 17.1 ausgeschlossen?
BEEG § 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
Danke und Gruß
von
alsami
am 05.11.2018, 16:56
Antwort auf:
Urlaubsanspruch: Teilzeit
Hallo,
Ich weiß nicht ganz, was Sie meinen.
1. Sie wollen Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist, in Teilzeit nehmen? Dann erfolgt für diese Zeit eine Vergütung in Vollzeit.
2. Es geht um den Anspruch auf Urlaub in der Teilzeit? Der ist im Dreisatz runterzurechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2018
Antwort auf:
Urlaubsanspruch: Teilzeit
Der AG darf deinen Urlaubsanspruch nicht kürzen, nur weil du weniger Stunden arbeitest.
Nun arbeitest du aber nur noch 4 statt 5 Tage, benötigst also um eine ganze Woche frei zu haben keine 5 Tage Urlaub mehr, sondern nur 4 - dementsprechend werden die Urlaubstage gekürzt. Dein Gesamturlaub bleibt ja aber der Gleiche. Du kannst nach wie vor genau so viele Wochen Urlaub nehmen wie vorher.
Würde er bei den 30 Tagen blieben, hättest du sogar plötzlich mehr Urlaub, weil du ja nur 4 statt 5 Tage einreichen musst für 1 Woche frei.
von
cube
am 05.11.2018, 17:34