Urlaub Freistellung v. Arbeit für Mutter-Kind-Kur. Rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub Freistellung v. Arbeit für Mutter-Kind-Kur. Rechtens?

Ich fahre zur Mutter-Kind-Kur. Hierfür muss ich nun Urlaub nehmen bzw. Mich fuer die Zeit laut Arbeitgeber - ohne Lohnfortzahlung - freistellen lassen. Ist das rechtens? Den Antrag musste ich schon stellen. Muss ich meine Krankenkasse hierüber informieren?

von MamaTina1 am 07.11.2012, 22:41



Antwort auf: Urlaub Freistellung v. Arbeit für Mutter-Kind-Kur. Rechtens?

Hallo, die wesentliche Frage ist, bei wem die Kur beantragt worden ist. Meistens bei der Bundesversicherungsanstalt. in der Zeit kriegt man keinen Lohn, sondern Lohnersatzleistungen. Bei http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2012



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