Ich fahre zur Mutter-Kind-Kur. Hierfür muss ich nun Urlaub nehmen bzw. Mich fuer die Zeit laut Arbeitgeber - ohne Lohnfortzahlung - freistellen lassen. Ist das rechtens? Den Antrag musste ich schon stellen. Muss ich meine Krankenkasse hierüber informieren?
von
MamaTina1
am 07.11.2012, 22:41
Antwort auf:
Urlaub Freistellung v. Arbeit für Mutter-Kind-Kur. Rechtens?
Hallo,
die wesentliche Frage ist, bei wem die Kur beantragt worden ist. Meistens bei der Bundesversicherungsanstalt.
in der Zeit kriegt man keinen Lohn, sondern Lohnersatzleistungen.
Bei
http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2012