Hallo Frau Bader, ich beabsichtige während der Elternzeit ( 2 Jahre ) meine Arbeitstätigkeit in Form von Teilzeit ab dem 10. Monat mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15,6 Std wieder aufzunehmen. Nun habe ich vor meinem Beschäftigungsverbot im Mai 2019 nur einen Bruchteil meiner Urlaubstage in Anspruch genommen. Meine Frage: Kann ich den noch nicht in Anspruch genommenen Urlaub während der Teilzeitbeschäftigung in meiner Elternzeit nehmen? Wenn ja, hat dies Auswirkungen auf mein Elterngeld? Ziel wäre es nämlich zwei weitere Monate zu überbrücken in denen ich zu Hause bleiben kann, aber weiterhin vom Arbeitgeber und der Elterngeldstelle Geld erhalte. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. Grüße M.S.
von PerfectMatch87 am 29.12.2019, 11:51