Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind in der 7. SSW (ungeplant) schwanger und wollte eigentlich (bereits vorher so mit meinem AG abgesprochen) ab Ende November wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Nun bin ich in meiner ersten Schwangerschaft bereits frühzeitig ins Beschäftigungsverbot geschickt wirden, da ich als Anästhesistin in keinem "ungefährdeten" Bereich eingesetzt werden konnte bzw. mein Arbeitgeber keine Rücksicht auf die Schwangerschaft genommen hat. Um nicht den Eindruck eines Umgehungstatbestands zu erwecken, wie es ja bei Beendigung der Elternzeit und direktem Übergang in ein individuelles BV laut Ihnen wäre, wüsste ich nun gerne, wie es in der Kombination Teilzeitarbeit in Elternzeit und wahrscheinlich erneutem BV aussähe. Da das Teilzeitentgeld Teil unserer "Haushaltsplanung" ist, können wir es uns nicht leisten, es wegfallen zu lassen. Andererseits weiß ich von meinen Kollegen, dass sich nichts an den Arbeitsbedingungen bei meinem Arbeitgeber geändert hat, so dass ein Arbeiten in der Schwangerschaft dort in meinen Augen fahrlässig wäre. Sicherlich wäre diesbezüglich eine generelle Klärung dieser Problematik mit dem Arbeitgeber sinnvoll, doch wird diese Klärung sicherlich nicht kurzfristig erfolgen und mir somit nichts bringen.
Mit freundlichen Grüßen
pimmsno1
von
pimmsno1
am 15.11.2019, 14:12
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, erneute Schwangerschaft, notwendiges BV
Hallo,
Sie haben ja erst den TZ-Vertrag geschlossen und dann von der Schwangerschaft erfahren. Wenn der Ag Sie nicht umsetzen kann, werden Sie wieder ein BV bekommen, erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Bv erhalten würden. Also den TZ-Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2019
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, erneute Schwangerschaft, notwendiges BV
Das ist eigentlich so klar, dass du als Anästhesistin schwanger nicht am Patienten einsetzbar bist, dass es da gar keine Diskussion geben kann. Ein Anruf bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz genügt, um das zu klären.
Allerdings darf dein Arbeitgeber dich auch mit allgemeinen ärztlichen Tätigkeiten im Back Office beschäftigen, und das musst du dann auch akzeptieren.
Sollte der Arbeitgeber tatsächlich untätig bleiben, dann gibt es die Möglichkeit eines vorläufigen ärztlichen Beschäftigungsverbots bis zur Klärung. Das spricht dann i.d.R. der Frauenarzt aus. Aber auch der Betriebsarzt wäre eine Anlaufstelle für dich, oder der Betriebsrat.
Mitglied inaktiv - 15.11.2019, 14:34
Antwort auf:
Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, erneute Schwangerschaft, notwendiges BV
Hast du es schriftlich mit der Teilzeit in Elternzeit?
Im falle eines BV bekommst du den Lohn so, als würdest du arbeiten
Mitglied inaktiv - 15.11.2019, 14:35