Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist derzeit in Elternzeit und arbeitet in Teilzeit. Nun ist sie wieder schwanger :-) und der Arzt hat ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dieses gilt sowohl für die derzeitige Teilzeitbeschäftigung (Arbeitgeber A) als auch für die Vollzeitbeschäftgung (Arbeitgeber B), die sie in in paar Wochen (nach Ende der Elternzeit) regulär wieder aufnehmen wollte. Welche Entgeltfortzahlung steht ihr nun zu? - Für die "Restzeit" der Teilzeitbeschäftigung bei Arbeitgeber A - Für die anschließende Zeit bei "Beschäftigungsverbot in Vollzeit" bei Arbeitgeber B Ich hoffe, ich konnte die Frage klar formulieren :-) Vielen Dank für Ihre Antwort!

von Astrakid am 22.04.2020, 09:43



Antwort auf: Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Hallo, sie bekommt bei beiden AGs das, was sie ohne BV bekommen würde. Wenn der TZ-Vertrag endet und der VZ-Vertrag wieder auflebt eben ab dann VZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2020



Antwort auf: Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Wenn sie NACH der Elternzeit in VOllzeit zu AG2 zurückkehren wollte, dann gibt es im BV nach Vollzeitvertrag. Jetzt bei AG 1 nach Teilzeit

Mitglied inaktiv - 22.04.2020, 10:11



Antwort auf: Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Sie war auch bei Arbeitgeber A (vor Arbeitgeber B) ein paar Monate in Teilzeit in Elternzeit beschäftigt. Allerdings war (zumindest für uns) immer klar, dass sie nach der Elternzeit in Vollzeit zurückkehren würde. Kann es hier Probleme geben? Könnte Arbeitgeber A auf Entgeld in Höhe von Teilzeitgehalt pochen? Vielen Dank nochmals :-)

von Astrakid am 22.04.2020, 15:48



Antwort auf: Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Die Teilzeit Beschäftigung ist doch sicher auf die Elternzeit befristet. Dann arbeitet sie bei AG A nimmer Und bei AG B wird doch sicher bekannt sein, dass sie ab Elternzeit Ende wiederkommt und das in Vollzeit.... Könnte sie denn Vollzeit arbeiten? Ist das Kind 1 dann Vollzeit betreut? Nur das zählt. Ihre Arbeitsfähigkeit, d.h sie könnte arbeiten, was nur wegen der Schwangerschaft nicht geht

Mitglied inaktiv - 22.04.2020, 18:18



Antwort auf: Gehalt in Beschäftigungsverbot nach Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Jetzt weigert AG 1, bei dem meine Frau derzeit in Teilzeit beschäftigt ist, tatsächlich die Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot zu leisten. Er verweist auf die bestehende Elternzeit, Können Sie uns eine Quelle / Rechtsgrundlage für unseren Anspruch auf Lohnfortzahlung während Beschäftigungsverbot in Teilzeit in Elternzeit nennen? Weitere Details: - Bei Arbeitgeber 2 ist meine Frau verbeamtet und wird dort nach Ende der Elternzeit wieder ihre verbeamtete Vollzeittätigkeit aufnehmen. - Meine Frau ist privat krankenversichert. Vielen Dank für ihren Rat!

von Astrakid am 15.05.2020, 11:21



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