Frage:
Unterhalt/ Verfahrenskosten Amtsgericht
Meine Nachbarin (60) hat mich um Hilfe gebeten, ich bin da aber ratlos:
Sie ist seit über 10 Jahren geschieden, hatte (obwohl die Kinder erwachsen sind) Unterhalt für sich zugesprochen bekommen, laut Urteil bis 07/2021.
Nun wurde sie im Sommer von der Anwältin des Exmannes angeschrieben, dass sie mitteilen soll, ob sie weiterhin Unterhalt möchte/einklagen will. Auf diese Schreiben hatte sie nicht reagiert, weil sie nie davon ausging, weiteren Unterhalt zu bekommen.
Nun hat die Anwältin das Amtsgericht eingeschalten, die wiederum meine Nachbarin angeschrieben haben.
Daraufhin hat sie mit meiner Hilfe ein Schreiben aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass sie keinen weiteren Unterhalt möchte und auch nie gefordert hat.
Nun hat aber die Anwältin des Exmannes beantragt, dass meine Nachbarin die Kosten des Verfahren beim Amtsgericht zu tragen hat. Und das Amtsgericht hat auch schon ein entsprechendes Schreiben an sie verschickt, dass für das Verfahren - jetzt fehlt mir das Wort dafür - quasi Anwaltszwang besteht.
Was kann ich denn nun raten? Meine Nachbarin hat kein Geld und auch nicht den Willen da für irgendwas zu bezahlen, was sie nie angestrebt hat
von
antia
am 10.12.2021, 09:29
Antwort auf:
Unterhalt/ Verfahrenskosten Amtsgericht
Hallo,
sie kann, wenn sie wenig Geld hat Verfahrenskostenhilfe beantragen, bzw einen Anwalt einschalten, der dies für sie tut. Kosten der Gegenseite werden jedoch nicht von der VKH gedeckt.
Sie braucht einen Anwalt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2021
Antwort auf:
Unterhalt/ Verfahrenskosten Amtsgericht
Warum hat sie dann im Sommer nicht einfach einen Zweizeiler geschrieben "teile hiermit mit, dass ich keine weiteren Unterhaltsansprüche geltend machen möchte". Dann hätte sie jetzt einigen Ärger weniger.
Vermutlich steht im damaligen Scheidungsurteil, dass im Sommer 2021 neu entschieden / berechnet wird. Denn ihr Ex würde ihr sonst wahrscheinlich kaum hinterherlaufen.
Jetzt gilt vermutlich "die Geister die ich rief" - eben durch Unterlassung.
Ob Frau Bader antworten wird, ist fraglich, da nicht RUB.
von
KielSprotte
am 10.12.2021, 09:38
Antwort auf:
Unterhalt/ Verfahrenskosten Amtsgericht
Ich frage mich, warum der Ex überhaupt das AmtsG eingeschaltet hat?
Unterhalt wurde bis 07/2021 festgelegt. Es wäre ja eher die Nachbarin in der Pflicht, auf weiteren U zu pochen und nicht seine Pflicht, ihr den nach Ablauf der festgelegten Dauer anzubieten.
Nachbarin antwortet nicht = Fall erledigt. Meiner Meinung nach.
Warum hat der Ex ein Verfahren angestrengt?
Will er sie ärgern oder hat er Angst, sie würde ihn später verklagen?
Ok, hat alles nichts mit Beantwortung deiner Frage zu tun - ich bin nur neugierig ;-)
von
cube
am 10.12.2021, 11:18
Antwort auf:
Unterhalt/ Verfahrenskosten Amtsgericht
Man kann nach den äußerst vagen Angaben nur mumassen.
Aber vermutlich sollte die Nachbarin auf weiteren Unterhalt verzichten. hat sie aber nicht und daher wurde festgestellt, dass ein weiterer Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht besteht.
Da sie eben durch das Ignorieren der anwaltlichen Schreiben das Verfahren erst notwendig gemacht hat und scheinbar dann dort auch weder vorgetragen, noch sonst reagiert hat, ist sie natürlich unterlegen. Und muss eben nun Verfahrens- und evt. Anwaltskosten zahlen.
Auf solche Schreiben so ganz und gar nicht zu reagieren, und da kamen neben den Schreiben der Anwältin auch mehrere vom Gericht, war eher nicht so klug.
Sie sollte eine anwaltliche Beratung dringend nachholen. Hierfür kann sie Verfahrenskostenhilfe erhalten, auch Beratungshilfe ist möglich.
von
Berlin!
am 10.12.2021, 12:26
Antwort auf:
Unterhalt/ Verfahrenskosten Amtsgericht
Natürlich war es nicht klug, die Anwaltsschreiben zu ignorieren - aber es gibt halt Menschen, die haben so viel andere Probleme, dass die Kraft für so was fehlt... Meine Nachbarin würde einen Anruf bei einem Anwalt einfach nervlich nicht schaffen.
Ja, sie sollte auf Unterhalt schriftlich verzichten.
Aber ganz ehrlich: ich wäre auch davon ausgegangen, dass nach so vielen Jahren kein Anspruch mehr auf nachehelichem Unterhalt besteht. Der Exmann ist nun auch in Rente, die Befristung war wohl das Datum des Rentenbeginns.
von
antia
am 10.12.2021, 14:36
Antwort auf:
Unterhalt/ Verfahrenskosten Amtsgericht
Ja, es gibt immer tausend Gründe, etwas nicht zu tun.
Sie hatte aber wirklich mehr als eine Gelegenheit, sich doch zu kümmern, Hilfe zu bekommen, nachzufragen. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Wenn sie sich jetzt immer noch nicht kümmert, muss sie mit den Folgen leben. Das bedeutet zum Beispiel, dass auch eine Zwangsvollstreckung gegen sie droht, wenn sie nicht zahlt.
von
Berlin!
am 11.12.2021, 15:45