Sehr geehrte Frau Bader,
seit 2005 bin ich im öffentlichen Dienst bei der Stadt tätig.
Zurzeit bin ich in Elternzeit, arbeite jedoch unbefristet bei einer anderen Gemeinde in Teilzeit mit 19,5 Stunden (die Nebenbeschäftigung wurde genehmigt). Ich möchte die Stelle auch in den nächsten 5-10 Jahren weiter ausüben (kürzere Wegstrecke und somit ist die Betreuung meiner Kinder sichergestellt, die Stelle bei der Stadt ist aufgrund unseres Umzuges 130km entfernt).
Demzufolge möchte ich nun bei der Stadt unbezahlten Sonderurlaub beantragen.
Was würden Sie mir raten? Was muss ich beachten? Zum Beispiel ist mir die Zeitspanne wichtig- (jährlich immer neu beantragen oder bis zur Einschulung oder gar bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres meines Sohnes. Kann ich meinen Sonderurlaub auf Antrag ohne Nachteile auch verkürzen?
Bei der Stadt habe ich grundsätzlich Anspruch auf eine Vollzeitstelle, bei der Gemeinde nur auf eine Teilzeitstelle... zudem möchte ich meinen ersten Arbeitsvertrag nicht aufheben, dieser bedeutet für mich einfach Sicherheit).
Viele Grüße
Alexandra
von
Sanjo2
am 17.10.2019, 17:03
Antwort auf:
Unbezahlten Sonderurlaub im öffentlichen Dienst
Halls,
falls TVöD greift, muss nach § 28 ein wichtiger Grund vorliegen. Sie müssen ja schon begründen, wann u wie Sie die Arbeit wieder aufnehmen wollen.
Bei meiner Freundin (gleiche Konstellation, aber Beamtin) hat es für ca. 1 Jahr geklappt-sie war aber vor den Kindern täglich jeden Tag 170 km einfach mit der Bahn gefahren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2019
Antwort auf:
Unbezahlten Sonderurlaub im öffentlichen Dienst
geht unbezahlter sonderurlaub laut deines vertrags überhaupt über viele jahre? ich denke nicht! dann musst du kündigen. was ist dazu im tv bzw. vertrag geregelt?
von
mellomania
am 17.10.2019, 20:12
Antwort auf:
Unbezahlten Sonderurlaub im öffentlichen Dienst
§ 28 TVöD - Sonderurlaub
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Hast Du noch Elternzeit übrig? Wenn ja dann nutze diese...
Sonderurlaub für mehrere Jahre halte ich für nicht durchsetzbar... aber man weiß ja nie, vielleicht passt es dem AG ganz gut ins Konzept.
von
HeyDu!
am 17.10.2019, 21:00