Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Guten Tag liebe Frau Bader, momentan bin ich mit meinem zweiten Kind in der 16 SSW schwanger. Ich habe bei meinem ersten Kind bis zum 22.05.22 Elternzeit beansprucht. Mein Arbeitgeber ist eine Sparkasse, bei der ich ab diesem Zeitpunkt eigentlich wieder vertrieblichen Aufgaben nachgehen sollte. Vor einigen Wochen habe ich bereits mit meinem Arbeitgeber telefoniert und er meinte, ich dürfe wegen Corona und Schwangerschaft nicht weiterbeschäftigt werden. Die Personalabteilung meinte, ich bekäme solange (natürlich unbezahlten) Sonderurlaub bis ich automatisch in den Mutterschutz komme, danach finge die neue Elternzeit für das zweite Kind an. Nun habe ich einen Vertrag über unentgeltlichen Sonderurlaub zugeschickt bekommen, in dem steht, dass ich beurlaubt werde, damit ich mich um mein erstes Kind kümmern kann? Aber der Grund einer Nichtbeschäftigung ging doch nicht von mir aus, sondern vom Arbeitgeber wegen Corona. Wäre das dann nicht eher ein Beschäftigungsverbot, das der Arbeitgeber ausspricht und bei dem ich dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hätte? Werde ich hier von meinem Arbeitgeber "abgespeist"? Ganz herzliche Grüße vom Bodensee Melissa

von Vannyly am 27.05.2022, 08:48



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Hallo, 1. Unentgeltlicher Sonderurlaub ist für Sie die allerschlechteste Alternative, ich sehe auch keine Veranlassung hierfür. 2. Vertriebliche Aufgaben stell ich mir so vor, dass Sie in einem Büro sitzen und rum telefonieren. Hier steht weder Corona noch die Schwangerschaft im Weg. Wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, die Arbeit ist zu gefährlich für Sie, muss ein Beschäftigungsverbot aussprechen und die gesamte Zeit weiter den Lohn zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2022



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Wegen Corona gibt es keine staatliche Vorgaben mehr. Alle Beschränkungen sind seit gestern aufgehoben worden.... Dein AG will dich verschaukeln.

Mitglied inaktiv - 27.05.2022, 09:25



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

So ein BS :-) Wenn der AG meint, er möchte oder darf dich wegen Corona oder sonstigen Gründen gem. MuSchu nicht im Betrieb haben, muss er ein BV aussprechen. Dabei erhältst du dann genau das, was du auch ohne BV bekommen hättest. Sonderurlaub. Unbezahlt. Na klar .... Aber evt. weiß man einfach gerade gar nicht richtig Bescheid und es ist keine Absicht vom AG. Einfach nett darauf hinweisen, dass er bitte eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen solle und entsprechend dieser ein BV aussprechen oder aber du kommst eben ganz normal arbeiten.

von cube am 27.05.2022, 09:34



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Ich bin nicht vom Fach aber ich würde sagen, auf keinen Fall annehmen. Du würdest so freiwillig auf wahnsinnig viel Geld, auch Elterngeld, verzichten, denke ich. Du hast einen Arbeitsvertrag und willst ihn erfüllen? Prima, damit steht dir auch als Schwangere Geld zu, du darfst nicht benachteiligt werden. Der AG muss dir eine sichere Arbeitsumgebung bieten (Gefährdungsbeurteilung heißt das …), wenn er das nicht kann, dann muss er dich mit Gehalt zuhause lassen. Vielleicht bist du die erste Schwangere und er weiß das nicht? Suche doch zuerst mal nett das Gespräch, aber ich würde nicht klein beigeben und somit keinesfalls den unbezahlten Urlaub annehmen.

von JuniMama-xx-xx-?? am 27.05.2022, 11:05



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Kannst du deinen vertrag erfüllen? Hast du eine Betreuung für kind 1 und könntest du arbeiten? Wenn ja, nicht unterschreiben und auf die gefährdungsbeurteilung bestehen

von misses-cat am 27.05.2022, 11:29



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Der 22.05. war letzte Woche......bist du denn auf Arbeit gewesen und hast deine Arbeitskraft angeboten? Wie ist Kind 1 betreut?

von KielSprotte am 27.05.2022, 11:49



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

hat ihr mitgeteilt, dass sie nicht beschäftigt werden könne. Verstehe ich so, dass sie eben auch nicht am 23.5. auf der Matte stehen sollte, sondern eben diesen ominösen Sonderurlaub genehmigt bekommt. Ich gehe auch davon aus, dass die AP arbeiten gehen könnte - da sie nicht erwähnt hat, dass sie es eh nicht könne.

von cube am 27.05.2022, 12:32



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

An dem Tag endet deine Elternzeit und dein alter Arbeitsvertrag lebt wieder auf.

von Himbeere2008 am 27.05.2022, 13:04



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Die Ap hatte sich schon beim Telefonat mit dem unentgeltlichen Sonderurlaub wehren müssen

Mitglied inaktiv - 27.05.2022, 14:36



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Hast du dem Sonderurlaub zugestimmt bei dem Telefonat? Aber Selbst dann würde ich meinen, das hier gilt: eine Schwangere darf anderen AN´s gegenüber nicht benachteiligt werden. Der unbezahlte Sonderurlaub ist also rechtlich nicht ok vom AG aus und deswegen wäre - meiner Meinung nach - auch eine (zunächst) Zustimmung deinerseits aus Unwissenheit nichts, was dir zum Nachteil gereichen dürfte. Urlaub muss zudem schriftlich bestätigt werden, um wirklich genehmigt zu sein. Solange die Bestätigung vom AG also nicht in Schriftform vorlag, war noch gar nichts fix vereinbart. Ich glaube also nicht, dass dir hier jetzt Nachteile entstehen dürfen. Nichts desto Trotz wäre es natürlich am Besten, du hast nicht schon vor ein paar Wochen mündlich zugestimmt. Und auch wichtig ist natürlich, dass du arbeiten gehen könntest gemäß Vertrag. Also Kind 1 entsprechend betreut ist in vollem Umfang. Ein BV setzt die Arbeitsfähigkeit voraus - was die Kinderbetreuung eben einschließt. Mal angenommen, du könntest den Vertrag eh nicht erfüllen, weil du gar keine entsprechende Betreuung hast und der AG weiß das evt. sogar - dann kommt er dir hier mit dem Sonderurlaub sogar entgegen. Es sei denn, du hast 2 volle Jahre EZ beantragt - dann darfst du ohne dass der AG extra zustimmen muss, das 3. Jahr anhängen. Und das würde ich dann auch tun - von wegen Kündigungsschutz und so.

von cube am 27.05.2022, 16:29



Antwort auf: Sonderurlaub oder Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Bei unbezahltem Sonderurlaub sollte man auch schleunigst die Frage der Krankenversicherung klären. Normal müsste man sich dann beim Mann mitversichern oder die Kosten selber tragen.

von sternenfee75 am 27.05.2022, 16:49



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