Sehr geehrte Frau Bader.
Ich bin in der 19.SSW und arbeite als Erzieherin im Kiga im öffentlichen Dienst. Angestellt bin ich bei der Kommune. Da ich von allem ausreichend Antikörper habe, darf ich zum Glück auch weiterhin arbeiten. Auf Grund einer tiefsitzenden Plazenta hat meine Frauenärztin angedeutet, mich bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung in ein individuelles Beschäftigungsverbot zu schreiben, d.h. nur noch eine geringere Wochenarbeitszeit.
Nun bin ich aber diesen Monat grade erst in Tarifstufe 5 gestiegen. Außerdem gibt es jetzt noch eine tarifliche Erhöhung. Jetzt meine Frage: Zahlt mein Arbeitgeber bei einem individuellen Beschäftigungsverbot weiterhin das Gehalt in Stufe 5 oder werde ich evtl. wieder in Stufe 4 zurückfallen?Das möchte ich nämlich auf keinen Fall!
Mit freundlichen Grüßen
Matilda 83
von
Matilda 83
am 25.04.2019, 10:08
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst
Also meines Wissens nach darf man nicht zurückgestuft werden (wg. Benachteiligung), da wir im öD durch diverse Gesetze geschützt sind. Außerdem wird durch die Besitzstandswahrung sichergestellt, dass man nicht schlechter gestellt wird- schwanger oder nicht.
von
EB
am 25.04.2019, 20:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst
Vielleicht kann ich dir weiter helfen.
Ich arbeite ebenfalls als Erzieherin im öD und bin seit November letzten Jahres im vollen BV. Jetzt im April bin ich dennoch von Stufe 3 auf 4 hochgestuft worden.
Kann mir daher absolut nicht vorstellen, dass du wegen eines individuellen Verbotes zurück gestuft werden dürftest
von
Steffi1987
am 26.04.2019, 11:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst
Danke für eure beiden Antworten. Die haben mir sehr weiter geholfen. LG
von
Matilda 83
am 26.04.2019, 17:42