Frage: Sonderurlaub Adoption

Sehr geehrte Frau Bader, laut TV ÖD gibt es einen Tag Sonderurlaub bei Niederkunft eines Kindes. Nun lehnt mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Sonderurlaub ab, mit der Begründung, dass es sich bei einer Adoption nicht um eine Niederkunft handelt. Darf er das? Vielen Dank schon mal im Voraus.

von Hiasl am 06.09.2019, 14:15



Antwort auf: Sonderurlaub Adoption

Hallo, § 29 TV ÖD sieht den Fall tatsächlich nicht vor. Es ist die Frage, ob dies analog anzuwenden ist. Dazu findet sich selbst im TVöD-Kommentar nichts. Schwierig. ber ich sehe den Anspruch eher nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2019



Antwort auf: Sonderurlaub Adoption

Ich meine, dass eine Nachbarin sogar in EZ gegangen ist, ich denke, dein AG hat unrecht. floe

von la-floe am 06.09.2019, 18:30



Antwort auf: Sonderurlaub Adoption

Adoptiveltern werden vom deutschen Gesetzgeber leiblichen Eltern gleichgestellt und gehen somit die identischen Verpflichtungen ein, was die Erziehung und Fürsorge für das minderjährige Kind betrifft. Zudem erwerben sie durch die Adoption natürlich auch die üblichen Elternrechte, schließlich entsteht hierbei basierend auf der Annahme als Kind ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Sie werden leiblichen Eltern gleichgestellt. Wenn nun im Tarifvertrag geregelt ist, dass es einen Tag Sonderurlaub gibt, dann trifft dies auch auf die Adoption zu. Meines Wissens nach gilt auch nicht der Geburtstag, sondern der Tag der Aufnahme in die Familie.

von Mutti69 am 06.09.2019, 18:50



Antwort auf: Sonderurlaub Adoption

Der Paragraph 29 TVöD beinhaltet den "Sonderurlaub" (je nach beschriebenem Fall 1 oder 2 Tage) für die darin explizit genannten Vorfälle. Für Heirat gibt es z B. keinen Extra-Tag frei, da muss man Urlaub nehmen. Bei "Niederkunft der Ehefrau" geht es auch genau darum, einen Tag frei für den Ehepartner, wenn die Frau zur Geburt ins KH muss. Eine Übertragung auf andere Dinge ist nicht möglich, auch wenn die Aufnahme eines Kindes in den Haushalt für dich ähnlich erscheint. Das hat nichts mit Gleichstellung der Adoption und einem leiblichen Kind zu tun. Solltest du (hoffentlich) gewerkschaftlich organisiert sein, frage dort nach und es wird dir von unabhängiger Stelle erläutert.

von Kaiserschmarrn am 08.09.2019, 05:46



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