Guten Tag Frau Bader,
Aktuell folgende Situation:
Kind erbricht aus psychosomatischen Gründen (Grund bisher nicht gefunden, körperlich alles abgeklärt und ok) und lebt beim Papa.
Der Vater sagt das Umgangswochenende wegen Erbrechen am Tag vor Umgangsbeginn ab (Donnerstags) und räumt mir Umgangszeit für den Sonntag ein.
Umgang ist alle 4 Wochen von Freitag bis Sonntag.
Kind schläft dann aber an diesem Wochenende von Freitag auf Samstag bei einer Freundin.
Mein Kind durfte ich dann den Sonntag für 4Std. Abholen.
Ist der Ausfall des Umgangs berechtigt oder rechtens?
Und ist es dann legitim das mein Kind dafür woanders schlafen darf/kann?
Meiner Meinung nach kann ich mein Kind auch durchaus betreuen wenn es krank ist, und ist mein Kind zu krank für Umgang wär es (m.M.n.) ebenfalls zu krank um woanders zu übernachten.
Einen Beschluss zur Umgangsregelung vom Gericht gibt es da bisher nicht. Lediglich eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Dieses ist der Meinung das die Umgänge weiterhin stattfinden sollen und erst (je nach Ursache) die Umgänge ändern sollte wenn man weiß weswegen mein Kind erbricht.
Der Papa sieht den Grund bei mir. Ich sehe den Grund in vielen verschiedenen Faktorten die hauptsächlich im Alltag zu finden sind (zB schulischer Stress, Streit zwischen Papa und Stiefmama, viele Termine usw)
Frage steht ja schon weiter oben.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 25.03.2019, 14:45
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
grds. kann der Ugang auch mit einem kranken Kind stattfinden.
Etwas anders kann nur gelten, wenn das Erbrechen im Kausalzusammenhang mit dem Umgang steht. Das kann ich nicht beurteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2019
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
habt ihr eine gerichtliche Umgangsregelung?
Wenn nicht, würde ich fix beim JA aufschlagen und dann zum Familiengericht.
Wie kommt es, dass du nur so wenig Umgang hast? Wie weit wohnst du vom Kind entfernt?
Gerichte und Jugendämter sind allgemein der Ansicht, dass Krankheit kein Absagegrund ist (sofern Transportfähigkeit des Kindes gegeben ist). Das KInd kannst du also genauso gut bei dir zuhause pflegen (geographische Nähe vorausgesetzt).
Und Absagen ohne Attest gehen schon mal gar nicht.
Lass das nicht mir dir machen.
floe
von
la-floe
am 25.03.2019, 16:52
Antwort auf:
Umgang
Du hast hier wieder nur einen Bruchteil der Geschichte geschrieben.
Die Problematik dauert ja schon länger an und du hast bereits viele Tipps bekommen.
Es ist mir ein Rätsel, warum du dir nicht schon längst einen Anwalt genommen hast und für dein Kind kämpfst! Nach den Misshandlungen und dem langen Heimaufenthalt verstehe ich nicht, warum du nicht für das Aufenthaltbestimmungsrecht gekämpft hast. Stattdessen ist sie beim Vater, wo sie angeblich stiefmütterlich behandelt wird. Wenn das wirklich so ist, wie du schreibst, solltest du in die Puschen kommen und dein Kind schützen!
von
3wildehühner
am 25.03.2019, 22:22
Antwort auf:
Umgang
Guten Abend,
Es ging doch jetzt gar nicht um die Problematik die noch hinten dran hängt.
Es ging um meine Fragen zu einer bestimmten Situation.
Was die restliche Problematik angeht habe ich ebenfalls angemerkt dass das Jugendamt involviert ist und es bisher keine gerichtliche Umgangsregelung gibt.
Desweiteren steht nirgends geschrieben das ich kein ABR habe.
Für die aktuelle Situation und meine Frage dazu werde ich wohl kaum komplett ausholen müssen.
Wieso und weshalb ich bisher keinen Anwalt eingeschaltet habe liegt wohl in meiner Entscheidung - und diese werde ich hier nicht näher erläutern.
Trotzdem Danke für deine Antwort.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 25.03.2019, 23:24
Antwort auf:
Umgang
naja, aber du bittest hier um Rat.
Uns wenn die da Leute raten, einen Anwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen und mir Unverständnis reagieren, wieso das bisher noch nicht passiert ist und du antwortest "ist meine Sache" ist das eben eher kontraproduktiv.
Nen anderen Rat gibt es eben schlicht nicht, wenn du die Situation verändern willst.
Da du ja schon beim JA warst steht jetzt das Familiengericht an.
floe
von
la-floe
am 26.03.2019, 05:40
Antwort auf:
Umgang
Du hast doch den Tip im Dezember bekommen, das gerichtlich festlegen zu lassen ...
Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 07:14
Antwort auf:
Umgang
Guten Morgen,
Ja es ist korrekt das ich den Tip bekommen habe, und ich habe sehr viele gute Ratschläge erhalten, aber ich habe nunmal meine Gründe weshalb ich es bisher über das Jugendamt mache.
Das Gespräch beim Jugendamt hatte ich erst im Februar, es wurde eine Vereinbarung mit dem Kindsvater getroffen und es schien auch bis zum letzten Wochenende so als würde er sich daran halten.
Ich versuche es nunmal bis zu einem gewissen Punkt auf dieser Ebene.
Und dafür habe ich nunmal meine Gründe.
Dies bitte ich zu respektieren.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 08:10
Antwort auf:
Umgang
Glücksbärchi,
Du musst dich nicht vor anderen Müttern rechtfertigen. Deine Frage war rein rechtlich und an die Anwältin gestellt. Für die Beantwortung deiner Frage durch Frau Bader sind die ganzen Hintergrundinformationen, die gefordert wurden, nicht relevant.
LG luvi
von
luvi
am 26.03.2019, 08:17
Antwort auf:
Umgang
@luvi
nur kann das JA eben rein gar nichts bestimmen oder festlegen. Mit den dort getroffenen Vereinbarungen kann sich der Vater auch 5min später den Boppes abwischen.
Wenn der TE also wirklich weiterkommen will in dieser Frage kommt er um eine gerichtliche Klärung nicht drum rum.
Und wenn er das eben nicht will, wird die Situation so hinzunehmen sein.
floe
von
la-floe
am 26.03.2019, 09:21
Antwort auf:
Umgang
Das mit gerichtlich klären, war sogar der Rat von Frau Bader....
Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 09:39
Antwort auf:
Umgang
Es geht sich doch gerade nicht um die Frage ob ich es gerichtlich klären lassen sollte oder nicht - warum ist es so schwer auf eine Frage zu antworten wenn man schon etwas dazu sagen möchte?
Die Frage zur oben genannten Situation wurde klar und deutlich gestellt.
Ich Klinke mich jetzt hier aus und warte auf die Antwort zu meiner Frage von Frau Bader.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 09:43
Antwort auf:
Umgang
Danke Frau Bader,
Bisher steht nicht fest ob das Erbrechen mit den Umgängen Zusammenhängt. Dies ist bisher lediglich eine Vermutung seitens des Vaters.
Liebe Grüße und nochmals Danke,
Mitglied inaktiv - 26.03.2019, 11:08