Frage: Überstundenabgeltung anrechenbar

Guten Tag, werden ausbezahlte Überstunden, welche ja auch versteuert werden mit in die Berechnung eines Beschäftigungsverbotes aufgenommen? Durch den Schichtdienst + Zulagen in einem Kinderheim habe ich jeden Monat unterschiedliches Gehalt, wie wird das Geld welches ich während eines BV bekomme berechnet? Und wie wird es berechnet wenn ich vor der Schwangerschaft 1 Monat im Krankengeld war? Liebe Grüße

von N_i_N_A_ am 29.04.2022, 13:04



Antwort auf: Überstundenabgeltung anrechenbar

Hallo, es zählen die letzten 3 Mo. vor Eintritt der Schwangerschaft inkl. Überstunden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2022



Antwort auf: Überstundenabgeltung anrechenbar

Du arbeitest doch gar nicht - siehe unterer Post

Mitglied inaktiv - 29.04.2022, 19:13



Antwort auf: Überstundenabgeltung anrechenbar

Du nimmst doch 2 Pflegekinder und bist in EZ - wie du unten schreibst. In EZ kann man aber eben kein BV bekommen - wozu auch? Du gehst ja gar nicht arbeiten. Und nein, mann kann dann nicht einfach die EZ beenden um statt dessen ein BV zu bekommen. Und jetzt fragst du, wie sich das Gehalt im BV berechnen würde, wenn du vor der Schwangerschaft erst mal 1 Monat krank wärest? Woher weißt du denn jetzt schon, dass du vorher krank sein wirst? Aber auch hier: dein Plan funktioniert so nicht. Wenn du krank bist, kannst du kein BV bekommen. Eine AU geht immer dem BV vor. BV = grundsätzlich arbeitsfähig = Kinder/Pflegekinder sind gemäß deinem Arbeitsvertrag betreut und du bist gesund. Sorry, aber das hört sich alles leider sehr schwer danach an, als wenn du fragst, wie du ohne arbeiten zu gehen trotzdem möglichst viel Geld bekommen kannst.

von cube am 29.04.2022, 19:59



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