Liebe Leute, werte Frau Bader!
Weiss jemand von Euch inwieweit bei einer eheähnlichen Gemeinschaft
(+1 Kind)der Partner angerechnet wird, wenn dieser ein Studium im gehobenen Dienst der Polizei beginnt.
Nicht mal meine Sachbearbeiterin konnte dies genau sagen. Sie vermutete zuerst es sei garnicht anrechenbar, da es sich ja um eine Ausbildung bzw. Studium handelt, dann änderte sie aber schnell Ihre Meinung als sie die Bezüge sah!!!
Wie hoch ist das sogenannte Existenzminimum?!
Und...
Kann die Sachbearbeiterin nach Ihrem Ermessen entscheiden?!
Vielen Dank im Voraus
Nadine
Mitglied inaktiv - 19.03.2001, 23:11
Antwort auf:
Sozialhilfe! (Lebensgefährte-Anwärter anrechenbar???)
Liebe NAdine,
gem. dem BSHG (§ 122) darf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht besser gesellt werden als die Ehe, somit ist der Partner wohl mit anzurechnen.
Das Gesetz finden Sie unter:
www.home.t-online.de/home/sozialgesetzbuch/_buch/sozialgesetzbuch.htm
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2001
Antwort auf:
Sozialhilfe! (Lebensgefährte-Anwärter anrechenbar???)
wir angerechnet, da Eure Beziehung gilt wie eine Ehe, alles andere wäre ja auch ne Besserstellung als bei Eheleuten.
Dein Freund lebt in einem Beamtenverhältnis, ist was anders als ein Studium und wird ja auch nicht schlecht bezahlt.
Mitglied inaktiv - 22.03.2001, 11:28