Hallo Ich habe da mal eine Frage: Wenn man arbeiten geht, obwohl das Kind erst 3 Jahre ist, nennt man das jowohl in Bezug auf den Trennungsunterhalt, eine überobligatorische Arbeit, oder? Jetzt ist meine Frage, in wie weit dieses Einkommen ( 165 € ) auf den Unterhalt anrechenbar ist. Ich habe schon von verschiedenen Anwälten unterschiedliche Meinungen dazu gehört. Gibt es dazu irgendeinen Gesetzestext??? Ist es ganz, zur Hälfte oder gar nicht anrechenbar? Ich wäre Ihnen über eine Auskunft sehr dankbar! Viele Grüße Kijhara
Mitglied inaktiv - 11.02.2003, 10:13