Hallo,
ich bin aktuell in der 11. Ssw und bekomme von meinen haputarbeitgeber ein Beschäftigungsverbot.
Ich arbeite noch in einen Wettbüro als 450€ Kraft.
Darf ich dort weiterarbeiten bzw. Zieht mir mein Hauptarbeitgeber dann diesen Lohn ab?
Ich hoffe ich bekommen hier Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Lommer
von
Laura1860
am 25.08.2020, 17:51
Antwort auf:
Trotz Beschäftigungsverbot im Hauptjob noch minijob
Hallo,
bei jeder Tätigkeit muss indiv. geschaut werden, ob eine Gefahr für Mutter und KInd bestehen.
Wenn dies bei einer Tätigkeit der Fall ist, bei einer anderen aber nicht, ist es also möglich, dass eine Tätigkeit ausgeübt wird.
Der Haupt-Ag kann nichts von dem Minijob-Lohn abziehen, damit hat er ja nichts zu tun.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.08.2020