Hallo Frau Bader,
bei uns in der Einrichtung ist es gängig das wir bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Ich bin Krankenschwester. Mein Minijob habe ich in einer anderen Firma die nichts mit der Pflege zu tun hat, im Büro. Kann ich diesen trotzdem problemlos während dem Beschäftigungsverbot ausüben und diese Einnahmen somit ebenfalls fürs Elterngeld geltend machen?
von
Baby Sommer 2020
am 11.03.2020, 13:45
Antwort auf:
Hauptjob Beschäftigungsverbot, trotzdem arbeiten im Minijob?
Hallo,
jeder Ag muss für sich prüfen, ob eine Gefährdungslage vorliegt. Das muss nicht für alle Ag identisch sein.
Für das EG zählt der Lohn aber auch bei einem BV mit, er wird ja normal weiter gezahlt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2020
Antwort auf:
Hauptjob Beschäftigungsverbot, trotzdem arbeiten im Minijob?
der AG muss zu erst prüfen, ob er ersatztätigkeiten, eben im büro etc für dich hat. er kann nicht alle von anfang an ohne gefährdungsbeurteilung in ein bv schicken. sollte er es trotzdem tun tangiert das deinen minijob nicht.
den kannst du weiter ausführen.
von
mellomania
am 11.03.2020, 17:10