Beschäftigungsverbot ausgesprochen - trotzdem arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot ausgesprochen - trotzdem arbeiten

Hallo, meine Ärztin hat mir heute ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Grund dafür war ein verkürzter Gebärmutterhals in der 16. SSW. Nach Einholung einer zweiten Meinung in der Klinik durch Ärztin und Oberäztin stellte sich heraus, dass die Diagnose falsch ist und der Gebärmutterhals nicht verkürzt ist. Auch sonst ist alles in bester Ordnung. Die Ärzte in der Klinik haben mir gesagt, dass ich weiter arbeiten gehen darf, wenn ich das Schreiben mit dem Beschäftigungsverbot noch nicht abgegeben habe. Der Grund ist ja durch die neue Diagnose hinfällig. Stimmt das? Oder muss ich noch eine andere Stelle informieren bzw. eine Aufhebung des Verbots einholen (sofern es so etwas gibt?) Vielen lieben Dank für die Hilfe.

von Küstenkindchen3 am 30.09.2019, 17:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ausgesprochen - trotzdem arbeiten

Hallo, ist noch bicht wirksam. Am Rande bemerkt ist hier ein BV auch nicht richtig, wenn Sie zB ständig liegen müssen/ müssten und eh nicht arbeiten könnten. Dann hätte sie eine AU ausstellen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ausgesprochen - trotzdem arbeiten

Solange das Attest nicht vorgelegt wurde, ist es nicht gültig. Das steht auch auf dem Vordruck: gültig ab Vorlage beim Arbeitgeber. Wenn du weiterhin bei der Ärztin betreut werden willst, würde ich das aber schon mit ihr besprechen. Nicht dass sie beim nächsten Termin aus allen Wolken fällt.... Oder was meinst du?

Mitglied inaktiv - 30.09.2019, 18:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ausgesprochen - trotzdem arbeiten

Lieben Dank für die schnelle Antwort. Den genannten Satz habe ich auf dem Schreiben nicht gefunden. Ja, ich werde das mit der Ärztin besprechen. Über eine weitere Betreuung denke ich allerdings noch nach...

von Küstenkindchen3 am 30.09.2019, 20:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot ausgesprochen - trotzdem arbeiten

"Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird durch Vorlage eines schriftlichen Zeugnisses eines approbierten Arztes beim Arbeitgeber wirksam." Das ist die offizielle Information der Aufsichtsbehörde. Ist ja auch logisch. Die Arbeit kann man nicht rückwirkend verbieten, und solange der Arbeitgeber das Dokument nicht vorgelegt bekommt, gibt es keinen Handlungsbedarf.

Mitglied inaktiv - 30.09.2019, 21:43



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Hauptjob Beschäftigungsverbot, trotzdem arbeiten im Minijob?

Hallo Frau Bader, bei uns in der Einrichtung ist es gängig das wir bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Ich bin Krankenschwester. Mein Minijob habe ich in einer anderen Firma die nichts mit der Pflege zu tun hat, im Büro. Kann ich diesen trotzdem problemlos während dem Beschäftigungs...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....