Frage: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich hätte eine Fachliche Frage. Ich habe am 05.09.2021 meinen Nebenjob Vertrag unterschrieben und habe in diesem September 1 Schicht gearbeitet. Mann kann sich auf die Schicht jeweils jedes Wochenende bewerben. Ein paar Tagen nach der 1. Schicht habe ich ein SS-Test gemacht der positiv war und beim FA wurde dies bestätigt und ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Dies habe ich meinen Hauptjob und Nebenjob jeweils zu geschickt. Mein Nebenjob behauptet jetzt aber da ich nur einmal gearbeitet habe wird dieser Lohn durch 3 geteilt also (102€ pro Tag und habe nur 1 mal gearbeitet das : 3 (Durchschnitt der letzten 3 Monate) und würde 30€ bekommen meinte die Arbeit. Aber ich bin erst seit diesen Monat gemeldet also kann man doch gar nicht die letzten Monate berechnen wenn es keine gab oder ? Dann würden mir doch während des Beschäftigungsverbot die 102€ zustehen ? Oder stehen mir sogar die 450€ zu? Vielen Dank im Voraus LG

von Di_me_13 am 22.09.2021, 20:44



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Hallo, das ist natürlich eine schwierige Situation. Wichtig wäre, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort die Stundenanzahl vorgegeben ist, ist es ja wieder einfach. Wenn nicht würde man vielleicht andere Arbeitnehmerinnen herbeiziehen, die exakt die gleiche Tätigkeit ausüben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2021



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

um was geht es im bv? den arbeitsplatz? medizinische gründe, dass du beide jobs nicht machen darfst? normal stellt das der jeweilige AG aus, nicht der gyn. im bv erhälst du das, was du ohne bekommst. der AG muss eigentlich eine gefährdungsbeurteilung machen und dir ersatztätigkeiten zuweisen...die chance wird ihm genommen wenn ein gyn ein bv arbeitsplatzbezogen ausstellt, daher frage ich

von mellomania am 22.09.2021, 22:20



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Es ist ein individuelles BV vom Arzt, mehr braucht man nicht wissen. Der Arzt wird seine Arbeit schon korrekt verrichten. Di_me, du musst hier die Gründe für dein individuelles BV nicht offenlegen, sie haben nichts mit der Beantwortung deiner Frage zu tun.

von Feuerschweifin am 22.09.2021, 23:10



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

kannst du die frage beantworten? :-)

von mellomania am 23.09.2021, 06:11



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Ich habe aus Gesundheitlichen gründen BV bekommen. Und kann zu 100% nicht arbeiten. Aber die Frage wäre ja wegen den Nebenjob und dem Geld ? Ob und wie viel ich bekomme?

von Di_me_13 am 23.09.2021, 08:35



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

hast du für jede arbeit ein eigenes bv bekommen? gesundheitliche gründe und nicht arbeiten wäre eigentlich krankemldung. es geht einfach um die richtigkeit, da die krankenkassen das prüfen können. wenn du ein bv hast und dieses für zwei unterschiedliche tätigkeiten an zwei verschiedene arbeitgeber (also kopie) weitergegeben hast, könnte das schief gehen. aber naja, muss der AG wissen bzw. du. du erhälst im bv das was du ohne erhälst. was ist mit dem nebenjob vereinbart? 450 oder stundenweise? was steht im vertrag genau drin?

von mellomania am 23.09.2021, 13:13



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Ich habe für beide Stellen jeweils ein BV bekommen da ich in der Medizin tätig bin in beiden Jobs(also 2 Originale KEINE KOPIE), in meinen Hauptjob und Nebenjob. Vertraglich wurden Stunden geregelt, bzw. Arbeit nach Abruf. Wenn man sich nicht auf die offene Stelle angemeldet hat bekommt man auch kein Geld. Und ich habe nur bis jetzt 1 mal gearbeitet weil ich auch seit diesen Monat den Job habe, und 1 Tag nach meiner Schicht war mein Test positiv und war danach beim FA. Die Fragen ist immer noch ob ich 450€(weil es die maximal Summe ist als minijobbler) oder ich nur das Geld von den einen Tag bekommen jeden Monat (102€) Oder 102€:3 Monate (weil man eigentlich den Durchschnitt von den letzten 3 Monaten ausrechnet) aber es gibt keine anderen 2 Monate weil ich erst seit diesen Monat angefangen habe zu arbeiten dort.

von Di_me_13 am 23.09.2021, 14:36



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

ich habe da mal gegooglet, das wirst du ja auch gemacht haben, für mich stellt sich das schon so dar, als ob dein minijobag recht hat mit dem durchschnitt, da du ja erst sehr kurz dort arbeitest. ich bin sehr auf frau Baders antwort gespannt und di_me: feuerschweifin hat recht, lass dich hier nicht ausfragen!

Mitglied inaktiv - 23.09.2021, 14:41



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Wenn du jeden Monat zugesichert 450 € bekommst, muss der AG diese auch im BV zahlen. Egal wie lange du da bereits arbeitest. Wirst du nach geleisteten Stunden bezahlt, wird es schwierig, da du ja irgendwie beweisen müsstest, daß du eigentlich mehr gearbeitet hättest. Das ginge zB über einen Dienstplan. Falls du den hast, dann wäre das ein klares Indiz. Beide AG und auch die KK können das BV anzweifeln. Du schreibst, das du es bekommen, weil du im medizinischen Sektor arbeitest. Damit hätte das BV aber vom AG kommen müssen. Nicht vom Arzt. Der darf das BV nur ausstellen, wenn gesundheitliche Gründe es dir unmöglich machen genau diese Arbeit auszuführen, die aber auch dem Mutterschutz entsprechen muss. Das ist dann zB der Fall wenn du Köchin bist und dir vom Geruch nur noch übel ist. Oder der AG dich mobbt. Verstösst die Arbeit dagegen gegen das Mutterschutzgesetz, dann muss der AG das BV aussprechen sofern er keine geeignete Ersatzarbeit hat. Jeder deiner beiden AG könnte dabei für sich selbst das prüfen. Heisst der im VZ kann zB sagen, er spricht ein BV aus, der im minojob sagt mach die Ablage und komme arbeiten. Dein Arzt hat da einfach zwischengegrätscht wenn BV nur wegen der Jobs. Das stand ihm nicht zu. Deshalb können beide AG und auch due KK das anzweifeln. Kannst du dagegen gar nicht mehr arbeiten, weil zB Blutungen oder bettlägrig, muss der Arzt eine AU ausstellen. Das zur Unterscheidung. Evtl ist genau das jetzt auch dein Problem mit dem AG. Das du nämlich ein BV bekommen hast mit dem die nicht einverstanden sind und dich das nun so spüren lassen. Frage also nett nach wie dir nun auf diese Berechnung kommen wenn du doch laut Diensteplan gearbeitet hättest. Sofern es sowas gibt.

von Felica am 23.09.2021, 18:08



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Ich verstehe den ganzen Aufstand bzgl meinen BV nicht um ehrlich zu sein. Ich werde hier nur preis geben warum oder wieso ich den bekommen habe Diese Neugier wieso ich den habe ist so extrem, dass das langsam echt schon aufdringlich wird uns persönliche. Die KV kann das liebend gerne kontrollieren liebe Leute sogar beide Jobs, ich DARF den haben!!!! Da gibt es gar nicht mehr zu diskutieren. So und wie gesagt zum Hauptthema: Ich habe nur 1 mal beim Nebenjob gearbeitet und nein es steht im Vertrag keine Summe von 450€ drinnen sondern nur das das ein Minijob ist und das ich 17€ die Stunde verdiene und nur dann das Geld Bekommen wenn ich mich auch für die Wochenendschicht bewerbe (also Arbeit auf Abruf) Und wenn man im Monat nur 1 mal gearbeitet hat bekommt man auch nur das Geld von den einem Tag. Das ist ja echt lieb das es Leute gibt die sich mit meiner Angelegenheit aussernander setzten aber bitte auch DANN NUR bzgl meiner Frage!! Danke

von Di_me_13 am 23.09.2021, 19:14



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Ahja der Nebenjob hat nichts gegen das BV, sondern wollen nur 30€ bezahlen in der Lohnfortzahlung, weil ich nur 1 mal gearbeitet habe und 102€ für den Tag Verdient habe. Und der Chef meint das man den Durchschnitt von der letzten 3 Monaten nimmt. Also rechnet er 102€:3 =34€ Aber ich bin erst seit diesen Monat dort. Wieso rechnet er die letzten 2 Monate obwohl ich dort noch nicht war

von Di_me_13 am 23.09.2021, 19:18



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

das ist leider hier in diesem forum so, bv triggert so unglaublich, da wird alles wissen und halb und viertelwissen demonstriert, pupegal, was eigentlich die frage ist. ich persönlich glaube, dass du vom nebenjob nicht viel zu erwarten hast. nachfragen schadet aber nicht. wenn du es ganz genau willst, dann ruf mal beim arbeitsgericht an. die geben kostenlose auskunft!

Mitglied inaktiv - 23.09.2021, 19:25



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Vielen Dank :) Ja das werde ich. Verstehe die Aufregung echt nicht. Nicht mal mein Hauptjob/Arbeitgeber hat ein Wort gesagt obwohl der Arzt ist Lg

von Di_me_13 am 23.09.2021, 20:43



Antwort auf: Minijob bei Beschäftigungsverbot

Wie ist dein Fall ausgegangen? Ich stecke in der gleichen Situation. Bin seit 01.02.2023 beim Getränkemarkt auf 520 Euro Basis angestellt und habe nur eine Schicht dort gearbeitet. Heute wurde meine SS festgestellt und ein BV ausgestellt. Ich habe noch nicht mal einen schriftlichen Vertrag :(

von Esfragt am 10.02.2023, 22:03



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