Frage:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin aktuell noch in Elternzeit und habe aber Anfang April einen Minijob begonnen und bin ca. 3 Wochen später ungeplant schwanger geworden.
Von meiner Frauenärztin habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Im Netz habe ich gelesen, dass auch Minijobber ein Anrecht auf Lohnfortzahlung haben, und dass dafür der Lohn aus dem Durchschnitt aus 13 Wochen oder 3 Monaten VOR Eintritt der Schwangerschaft für die Berechnung zugrundegelegt wird. Vor der Schwangerschaft habe ich aber ja nur 3 Wochen in dem Minijob gearbeitet.
Bekomme ich nun trotzdem Lohn von meinem Arbeitgeber des Minijobs? Falls ja, wie wird das dann berechnet?
Viele Grüße
von
karana312
am 25.08.2021, 09:00
Antwort auf:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
Hallo,
ja, haben Sie. Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2021
Antwort auf:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
Du bekommst im BV das Geld was du auch ohne BV bekommen würdest. Die 3 Monate bzw. 13 Wochen sind bei schwankendem Einkommen anzusetzen – ABER: für ein BV ist nicht deine Frauenärztin, sondern dein AG zuständig! Vielleicht erkennt dein AG das BV nicht an (weil er Muschu-konforme Arbeit für dich hat) und du bekommst deshalb (scheinbar?) kein Geld?
von
KielSprotte
am 25.08.2021, 09:33
Antwort auf:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
Leider kann ich nicht sagen, wieviel Geld ich bekommen hätte.
Ich bekomme einen Stundenlohn, im Arbeitsvertrag ist aber geregelt, dass nur geleistete Arbeitsstunden bezahlt werden.
Mein AG sagte neulich, im Sommer sei generell weniger zu tun als im Winter, so dass ich in Folgemonaten eventuell gar nicht auf die Stundenanzahl gekommen wäre, die ich bisher durchschnittlich gearbeitet habe.
Gearbeitet habe ich bis Anfang Juni, weil mir da dann meine Ärztin die Schwangerschaft bestätigt hat. Sie hat mir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erteilt.
von
karana312
am 25.08.2021, 09:41
Antwort auf:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
weil mir da dann meine Ärztin die Schwangerschaft bestätigt hat. Sie hat mir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erteilt.
Ja, aber warum??? Scheinbar hatte dein AG nicht einmal den Hauch einer Chance eine Gefährdungsbeurteilung zu machen und dich dann entweder konform der Gesetze einzusetzen oder eben ein BV auszusprechen. Nochmal BV=AG, Krankschreibung=FA. In welchem Bereich arbeitest du denn eigentlich? Und bekommst du aktuell Geld vom AG oder nicht?
von
KielSprotte
am 25.08.2021, 09:50
Antwort auf:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
Das teilweise BV hat meine Frauenärztin ausgestellt, da der Arbeitsbereich, in dem ich bisher eingesetzt war, mit Ratten, Mäusen etc. zu tun hat, mit deren Kot und Urin ich nicht in Berührung kommen darf, was aber automatisch passieren könnte, wenn ich die Ställe sauber mache.
Mein AG will mich in einem anderen Bereich einsetzen, hat aber schon gleich gesagt, dass ich da nicht so viele Stunden machen kann, was für mich automatisch weniger Geld bedeuten würde.
Aktuell bekomme ich kein Geld, weil ich nicht arbeite. Meinen AG habe ich nachträglich um eine Gefährdungsbeurteilung gebeten.
von
karana312
am 25.08.2021, 10:37
Antwort auf:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
Siehst du - genau da liegt das Problem! Dein AG hat einen anderen Arbeitsplatz für dich, du arbeitest nicht, ergo kein Geld!!!!
Da brauchst du dich nicht wundern. Deine FA hat sich da in Sachen eingemischt, die sie nicht beurteilen kann und die auch nicht ihr Aufgabengebiet sind.
Also erfülle den neuen Arbeitsplatz und du bekommst Geld - für die restlichen Std. kann dein AG!!! dann ein Teil-BV verhängen.
von
KielSprotte
am 25.08.2021, 10:47
Antwort auf:
Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot
Wichtig ist noch:.
Wenn dir dein Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zuweist, du aber weniger Stunden arbeitest, muss er dir trotzdem den ursprünglichen Lohn zahlen. Trotz weniger Stunden.
Dein Arbeitgeber muss dich auch jetzt zahlen. Der Arzt hat dir ein BV ausgestellt, das kann er doch nicht ignorieren. Ob das BV rechtmäßig ist oder nicht, weiß doch der AG nicht. Da steht doch nicht drauf, warum der Arzt diese ausgestellt hat. Oder hat sich das inzwischen geändert?
LG luvi
von
luvi
am 25.08.2021, 13:10