Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Hallo! Ich bin nach einem Jahr Elternzeit (seit Oktober 2022) wieder Vollzeit berufstätig. Im August und September 2023 bin ich wieder in Elternzeit. Meine Frage wäre, wenn ich jetzt schwanger wäre und ich bekomme ein Beschäftigungsverbot , wie verhält sich das mit der Elternzeit im August und September? Ist es korrekt, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann, also mit dem BV? Muss der AG überhaupt da zustimmen? Ich frage deshalb, da ich im August und September kein Gehalt erhalte, weil ich ja dann in Elternzeit wäre. Aber wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende bzw. widerrufe und im Beschäftigungsverbot bin, würde ich ja mein Vollzeit Gehalt kriegen oder?

von vrm444 am 14.03.2023, 09:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Nein das geht nicht. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, eine Elternzeit zu beenden, in dem Wissen dann ein Beschäftigungsverbot (BV) in Anspruch zu nehmen. Das wäre Betrug - auch wenn der Arbeitgeber dem offen zustimmt. Du bekommst deinen Lohn im BV bis zur Elternzeit, dann bekommst du während der Elternzeit keinen Lohn mehr und danach wieder Lohn im BV, sobald die Elternzeit endet.

von Dojii am 14.03.2023, 10:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Und was wenn ich jetzt doch nicht schwanger bin und die Elternzeit für August & September widerrufe, aber dann in den nächsten Monaten schwanger werde? Ein BV würde ich erst nach 12 Wochen Schwangerschaft bekommen, da das Risiko einer FG ja dann am geringsten ist. Also als Beispiel, ich werde im April schwanger, 3 Monate abwarten, dann ins BV ab August. Ist das immer noch Betrug? Um Gottes Willen, das ist nicht meine Absicht.

von vrm444 am 14.03.2023, 10:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Das ist etwas anderes. Wenn der Arbeitgeber dem zustimmt (was er rechtlich nicht muss), darfst du die Elternzeit widerrufen. Stimmt er dem nicht zu, musst du die Elternzeit wie geplant antreten. Beachte aber, dass der Arbeitgeber das BV anzweifeln könnte (wenn es von deiner Frauenärztin kommt und es sich auf deine Arbeit bezieht) und du dann ggf. trotzdem arbeiten müsstest.

von Dojii am 14.03.2023, 11:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Das Arbeiten ist absolut kein Problem für mich, da ich meinen Job liebe. Und das BV krieg ich ja auch nicht einfach so, sondern weil ich bereits eine FG hinter mir habe. Hinzukommt , dass in unseren Büros erhöhte Radonkonzentration vorhanden ist. Bei meiner 1. Schwangerschaft war ich auch brav arbeiten. Aber dieses Mal lasse ich mich nicht von unserem Betriebsarzt abwimmeln..

von vrm444 am 14.03.2023, 11:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Ja solange es von deinem Betriebsarzt kommt ist das kein Problem. Deine Frauenärztin dagegen ist nicht berechtigt, ein BV auszustellen, dass sich auf Gefahren am Arbeitsplatz bezieht.

von Dojii am 14.03.2023, 11:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

„Und das BV krieg ich ja auch nicht einfach so, sondern weil ich bereits eine FG hinter mir habe. Hinzukommt , dass in unseren Büros erhöhte Radonkonzentration vorhanden ist“ Eine Fehlgeburt ist erst einmal kein Grund, um ein betriebliches Beschäftigungsverbot zu erhalten! Dann müsste jede zweite Frau ein BV erhalten! Ob die erhöhte Radonkonzentration ein Grund für ein BV ist, muss der Betriebsarzt feststellen. Da hast du auch kein Mitspracherecht. Über ein BV kann man nicht selber entscheiden! Du kannst dich bei Zweifeln an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Dein Arbeitgeber muss deinen Arbeitsplatz nach den Richtlinien des Mutterschutzgesetzes gestalten. Wenn es Räumlichkeiten ohne Gefahrstoffe gibt, musst du dort arbeiten, wenn der AG dies wünscht. Wenn du die beiden Elternzeitmonate brauchst, weil du in diesem Zeitraum nicht arbeiten kannst, solltest du die Elternzeit nicht kündigen, da dein Arbeitgeber dich JEDERZEIT von heute auf morgen aus dem BV holen kann, wenn er einen sicheren Arbeitsplatz für dich hat. Auch, wenn es mit de Schwangerschaft nicht klappt oder du eine Fehlgeburt hast, musst du ja dann arbeiten!

von 3wildehühner am 14.03.2023, 12:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Ja dann muss der Betriebsarzt die Entscheidung treffen, ob mir ein BV zusteht oder nicht. Wie schon oben erwähnt, habe ich kein Problem damit arbeiten zu gehen. "Wenn du die beiden Elternzeitmonate brauchst, weil du in diesem Zeitraum nicht arbeiten kannst, solltest du die Elternzeit nicht kündigen, da dein Arbeitgeber dich JEDERZEIT von heute auf morgen aus dem BV holen kann, wenn er einen sicheren Arbeitsplatz für dich hat. Auch, wenn es mit de Schwangerschaft nicht klappt oder du eine Fehlgeburt hast, musst du ja dann arbeiten!" Stimmt schon, so wie du schreibst. So habe ich das nicht betrachtet. Dann belasse ich es bei den 2 Elternzeitmonaten. Vielen Dank für die Antworten!

von vrm444 am 14.03.2023, 13:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Du hast ja sicher Gründe für die Elternzeit in den beiden Monaten. Fallen die jetzt weg? Die Elternzeit zu beenden um in ein bezahltes BV zu gehen ist schlichtweg nicht erlaubt .

von MamaausM2 am 15.03.2023, 08:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Elternzeit?

Ich belasse es dabei. Also die Elternzeitmonate nehme ich in Anspruch, weil ich sie brauche. Vielen Dank an alle!

von vrm444 am 17.03.2023, 07:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger in Elternzeit, anschließendes Beschäftigungsverbot. Lohnzahlung?

Hallo, Ich arbeite als Ergotherapeutin in einer Psychiatrie in Bayern. Habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei uns geht man automatisch bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot, dass vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Mein erstes Kind kam am 04.09.2020 auf die Welt. Elternzeit endet am 03.10.2022. Mein erst...


2.te Schwangerschaft in Elternzeit und 2.te Beschäftigungsverbot.

Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic...


Teilzeit in Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit als Beamtin in NRW. Nun bin ich erneut schwanger. Aufgrund unterschiedlicher gesundheitlicher Gründe habe ich bereits in der ersten SS ein Beschäftigungsverbot erhalten. Falls nun wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde, erhalte ich dann weiterhin den Teilzeitlohn von meinem Arbeitgebe...


Beschäftigungsverbot in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich war nach der Geburt meines ersten Kindes etwas über ein Jahr in Elternzeit. Bald ist mein beruflichen Wiedereinstieg ( im Rahmen der Elternzeit erstmal halbtags). Ich würde gerne wissen, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind, sollte ich zeitnah wieder schwanger werden. In meinem Beruf gibt es die Möglichkeit in ein ...


Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan...


Beschäftigungsverbot Wechsel von Teilzeit in Elternzeit in Vollzeit

Guten Tag, Ich habe folgende Frage und bitte um ihren Rat: Ich habe in der 14 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Danach habe ich telefonisch und auch schriftlich um das beenden meiner Teilzeit in Elternzeit gebeten um in mein Vollzeitvertrag zurück zu wechseln. (Was mir mündlich auch erst zugesagt wurde) Jetzt habe ich d...


Beschäftigungsverbot Entgelt nach Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell noch bis 31.8.23 in Elternzeit und arbeite seit ein paar Monaten, befristet bis Ende der Elternzeit, auf 10% bei meinem Arbeitgeber. Jetzt bin ich in der 6. SSW und werde mit Sicherheit aus der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot kommen. Hier meine Frage: Wie wird das Entgelt im Beschäftigungsverbot bere...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden

Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...


Gehaltfortzahlung in Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin Ärztin und habe einen Vertrag in einer Klinik bis April habe ich noch Elternzeit (15 Monate nach meiner ersten Schwangerschaft. Bekomme ich mein früheres Gehalt bei einer erneuten Schwangerschaft vor April ( Ende der Elternzeit) und einem Beschäftigungsverbot? Auch wenn ich noch keinen neuen Vertrag über meine Rückkehr in der Klinik...


Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Guten Tag Frau Bader, es gibt schon mehrere ähnlich Fragen, die von Ihnen beantwortet wurden. In unserem konkreten Fall sind wir uns aber noch etwas unsicher. Meine Frau ist noch bis 6. Januar 2024 in Elternzeit. Seit Mai 2023 arbeitet sie aber bereits wieder beim selben AG in Teilzeit. Der Plan war auch nach der EZ weiter in TZ zu arbeiten. ...