Frage:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Hallo!
Ich bin nach einem Jahr Elternzeit (seit Oktober 2022) wieder Vollzeit berufstätig. Im August und September 2023 bin ich wieder in Elternzeit.
Meine Frage wäre, wenn ich jetzt schwanger wäre und ich bekomme ein Beschäftigungsverbot , wie verhält sich das mit der Elternzeit im August und September? Ist es korrekt, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann, also mit dem BV? Muss der AG überhaupt da zustimmen?
Ich frage deshalb, da ich im August und September kein Gehalt erhalte, weil ich ja dann in Elternzeit wäre. Aber wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende bzw. widerrufe und im Beschäftigungsverbot bin, würde ich ja mein Vollzeit Gehalt kriegen oder?
von
vrm444
am 14.03.2023, 09:34
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Nein das geht nicht. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, eine Elternzeit zu beenden, in dem Wissen dann ein Beschäftigungsverbot (BV) in Anspruch zu nehmen.
Das wäre Betrug - auch wenn der Arbeitgeber dem offen zustimmt.
Du bekommst deinen Lohn im BV bis zur Elternzeit, dann bekommst du während der Elternzeit keinen Lohn mehr und danach wieder Lohn im BV, sobald die Elternzeit endet.
von
Dojii
am 14.03.2023, 10:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Und was wenn ich jetzt doch nicht schwanger bin und die Elternzeit für August & September widerrufe, aber dann in den nächsten Monaten schwanger werde? Ein BV würde ich erst nach 12 Wochen Schwangerschaft bekommen, da das Risiko einer FG ja dann am geringsten ist. Also als Beispiel, ich werde im April schwanger, 3 Monate abwarten, dann ins BV ab August. Ist das immer noch Betrug? Um Gottes Willen, das ist nicht meine Absicht.
von
vrm444
am 14.03.2023, 10:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Das ist etwas anderes. Wenn der Arbeitgeber dem zustimmt (was er rechtlich nicht muss), darfst du die Elternzeit widerrufen. Stimmt er dem nicht zu, musst du die Elternzeit wie geplant antreten.
Beachte aber, dass der Arbeitgeber das BV anzweifeln könnte (wenn es von deiner Frauenärztin kommt und es sich auf deine Arbeit bezieht) und du dann ggf. trotzdem arbeiten müsstest.
von
Dojii
am 14.03.2023, 11:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Das Arbeiten ist absolut kein Problem für mich, da ich meinen Job liebe. Und das BV krieg ich ja auch nicht einfach so, sondern weil ich bereits eine FG hinter mir habe. Hinzukommt , dass in unseren Büros erhöhte Radonkonzentration vorhanden ist. Bei meiner 1. Schwangerschaft war ich auch brav arbeiten. Aber dieses Mal lasse ich mich nicht von unserem Betriebsarzt abwimmeln..
von
vrm444
am 14.03.2023, 11:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Ja solange es von deinem Betriebsarzt kommt ist das kein Problem.
Deine Frauenärztin dagegen ist nicht berechtigt, ein BV auszustellen, dass sich auf Gefahren am Arbeitsplatz bezieht.
von
Dojii
am 14.03.2023, 11:42
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
„Und das BV krieg ich ja auch nicht einfach so, sondern weil ich bereits eine FG hinter mir habe. Hinzukommt , dass in unseren Büros erhöhte Radonkonzentration vorhanden ist“
Eine Fehlgeburt ist erst einmal kein Grund, um ein betriebliches Beschäftigungsverbot zu erhalten!
Dann müsste jede zweite Frau ein BV erhalten!
Ob die erhöhte Radonkonzentration ein Grund für ein BV ist, muss der Betriebsarzt feststellen.
Da hast du auch kein Mitspracherecht. Über ein BV kann man nicht selber entscheiden!
Du kannst dich bei Zweifeln an das Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Dein Arbeitgeber muss deinen Arbeitsplatz nach den Richtlinien des Mutterschutzgesetzes gestalten.
Wenn es Räumlichkeiten ohne Gefahrstoffe gibt, musst du dort arbeiten, wenn der AG dies wünscht.
Wenn du die beiden Elternzeitmonate brauchst, weil du in diesem Zeitraum nicht arbeiten kannst, solltest du die Elternzeit nicht kündigen, da dein Arbeitgeber dich JEDERZEIT von heute auf morgen aus dem BV holen kann, wenn er einen sicheren Arbeitsplatz für dich hat.
Auch, wenn es mit de Schwangerschaft nicht klappt oder du eine Fehlgeburt hast, musst du ja dann arbeiten!
von
3wildehühner
am 14.03.2023, 12:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Ja dann muss der Betriebsarzt die Entscheidung treffen, ob mir ein BV zusteht oder nicht.
Wie schon oben erwähnt, habe ich kein Problem damit arbeiten zu gehen.
"Wenn du die beiden Elternzeitmonate brauchst, weil du in diesem Zeitraum nicht arbeiten kannst, solltest du die Elternzeit nicht kündigen, da dein Arbeitgeber dich JEDERZEIT von heute auf morgen aus dem BV holen kann, wenn er einen sicheren Arbeitsplatz für dich hat.
Auch, wenn es mit de Schwangerschaft nicht klappt oder du eine Fehlgeburt hast, musst du ja dann arbeiten!"
Stimmt schon, so wie du schreibst. So habe ich das nicht betrachtet. Dann belasse ich es bei den 2 Elternzeitmonaten.
Vielen Dank für die Antworten!
von
vrm444
am 14.03.2023, 13:01
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Du hast ja sicher Gründe für die Elternzeit in den beiden Monaten. Fallen die jetzt weg?
Die Elternzeit zu beenden um in ein bezahltes BV zu gehen ist schlichtweg nicht erlaubt .
von
MamaausM2
am 15.03.2023, 08:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in Elternzeit?
Ich belasse es dabei. Also die Elternzeitmonate nehme ich in Anspruch, weil ich sie brauche.
Vielen Dank an alle!
von
vrm444
am 17.03.2023, 07:47