Hallo, Ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit als Beamtin in NRW. Nun bin ich erneut schwanger. Aufgrund unterschiedlicher gesundheitlicher Gründe habe ich bereits in der ersten SS ein Beschäftigungsverbot erhalten. Falls nun wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde, erhalte ich dann weiterhin den Teilzeitlohn von meinem Arbeitgeber? Oder würde die (private) Krankenkasse diesen zahlen? Oder bekomme ich gar nichts, da ich in Elternzeit bin? Vielen Dank im Voraus
von Biene55 am 01.08.2022, 20:42