Sehr geehrte Frau Bader, ich war nach der Geburt meines ersten Kindes etwas über ein Jahr in Elternzeit. Bald ist mein beruflichen Wiedereinstieg ( im Rahmen der Elternzeit erstmal halbtags). Ich würde gerne wissen, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind, sollte ich zeitnah wieder schwanger werden. In meinem Beruf gibt es die Möglichkeit in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Ab wann bestünde ein Anspruch auf eine Endgeldzahlung im Beschäftigungsverbot? Wie lange muss man dafür wieder im Beruf sein? Und gilt das auch, wenn man aufgrund der Elternzeit nur in Teilzeit arbeitet? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von Silversteinfan am 03.11.2022, 10:33