Frage: Teilen bei Verkauf?

Hallo Frau Bader, der Kindsvater und ich sind seit der Schwangerschaft getrennt. Die ganze Erstaustattung etc. habe ich alleine bezahlt. Seit der Geburt des Kindes zahlt der Kindsvater für das Kind den niedrigsten Beitrag an Kindesunterhalt, entsprechend seiner finanziellen Einstufung. Ich verkaufe die nicht mehr benötigten Kindersachen und der Kindsvater sagt nun, ihm steht dann jeweils die Hälfte des Geldes zu für alle Sachen, die ich ab der Geburt des Kindes gekauft und selbst bezahlt habe (z. B. ein Kinderbett). Er begründet das so, dass ja dafür der Kindesunterhalt ist und ich den genutzt habe. Stimmt das? Danke für ihre Antwort!

von Nanita118 am 25.03.2021, 01:22



Antwort auf: Teilen bei Verkauf?

Hallo, das habe ich ja noch nie gehört. Wahrscheinlich will er mit dem wenigen Unterhalt, den er zahlt (von dem ein Kind eh nicht leben kann) auch noch aufrechnen? Lächerlich. Nein, einen solchen Anspruch hat er nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.03.2021



Antwort auf: Teilen bei Verkauf?

Nein, das stimmt nicht. Den Kindesunterhalt bekommst Du für den Unterhalt des Kindes. Du darfst das Geld ausgeben. Wenn Du davon sparen kannst gibst Du es ja auch nicht anteilig zurück. Aus seiner Sicht würde ihm die Hälfte des Bettes gehören. Und von jedem Weihnachtsgeschenk. So ein Quatsch! Um solchen Diskussionen vorzubeugen würde ich einfach nicht erwähnen, dass ich die Sachen verkaufe. Sag doch, Du wirfst sie weg oder verschenkst sie. Dann ist Ruhe.

von Port am 25.03.2021, 06:13



Antwort auf: Teilen bei Verkauf?

Manche haben echt Vorstellungen. Der Unterhalt ist doch für das Kind zum Leben, Essen, Kleidung.

Mitglied inaktiv - 25.03.2021, 07:00



Antwort auf: Teilen bei Verkauf?

Auf was für Ideen die Menschen kommen... Teile ihm doch einfach mit, dass der von ihm gezahlte Unterhalt für Windeln, Essen, Anteil Miete und Strom und ähnliches drauf gegangen ist..

von MamavonMia123 am 25.03.2021, 09:03



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