Sozihilfe und Verkauf im Auktionshaus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sozihilfe und Verkauf im Auktionshaus

Hallo! Ich möchte gerne wissen, ob das Sozialamt mir das Geld, was ich bekomme, wenn ich meine gebrauchten Kindersachen verkaufe, auf die Sozialhilfe anrechnen darf!? Weil das Geld ja auf mein Konto überwiesen wird und ich alle 3 Monate die Kontoauszüge vorlegen muss! Vielen Dank, Denise

Mitglied inaktiv - 19.04.2004, 13:49



Antwort auf: Sozihilfe und Verkauf im Auktionshaus

Hallo, PUH. Wenn Sie es nicht gewerbsmäßig u häufig verkaufen, würde ich sagen, es wird nicht angerechnet. Aber sicher sgen kann ich es nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2004



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