Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis

Bin in einer Physiotherapie Praxis angestellt, welche während meiner Elternzeit verkauft wurde. Besteht das Anstellungsverhältnis noch weiter nach Praxisverkauf? Welche Rechte und Pflichten habe ich bzw. der Arbeitgeber (alt/neu)? Vielen Dank!

von frau78 am 05.05.2014, 20:26



Antwort auf: Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis

Hallo, der Vertrag bleibt genaus so bestehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2014



Antwort auf: Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis

Der neue AG muss Dich und Dein Arbeitsverhältnis übernehmen. Du musst nach der EZ arbeiten wie vertraglich vereinbart und Dein AG muss Dich entsprechend beschäftigen und bezahlen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 05.05.2014, 22:18



Antwort auf: Elternzeit:Verkauf der Physiotherapie-Praxis

Hallo Sabine, Danke für die Antwort ich bin noch in elternzeit heißt das ich bekomme das Geld Ende Mai und nach der Geburt Ende Juni und Juli Mein Anteil von der kk habe ich bekommen deswegen war ich unsicher Vielen Dank

von mama1950 am 06.05.2014, 07:31



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