Guten Tag Frau Bader, ich bin schwanger. Wir haben bei einer Betriebsversammlung erfahren, dass die Firma verkauft wurde an ein anderes Unternehmen. Der Firmensitz liegt 177 von meinem Wohnort und 140 km vom alten Arbeitsort entfernt. Wir erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben zu dem Betriebsübergang. Wenn ich diesem nicht widerspreche, geht mein Arbeitsvertrag auf den neuen Arbeitgeber über. Damit behalte ich mein Kündigungsschutz und hätte nach der Elternzeit das Recht auf einen Arbeitsplatz beim neuen Arbeitgeber. Jedoch ist es für mich durch die Entfernung nicht möglich am neuen Arbeitsort zu arbeiten, egal ob Voll- oder Teilzeit. Aufgrund der Entfernung hätte ich keine Möglichkeit, mein Kind rechtzeitig in die Krippe zu bringen bzw. wieder abzuholen. Die Fahrtzeit würde 2 Stunden betragen. Der neue Arbeitgeber möchte gar nicht alle Mitarbeiter übernehmen. Da er mich wegen dem Kündigungsschutz nicht kündigen kann, wird mein Vertrag übernommen werden. Nun meine Frage. Ist es für mich besser, wenn ich dem Übergang widerspreche, damit ich nicht gezwungen werde, am neuen Firmenort zu arbeiten. Habe ich dann die Chance, evtl. eine Abfindung zu bekommen? Was für Folgen hätte ein Widerspruch? Bin ich dann beim Arbeitsamt auch gesperrt für Arbeitslosengeld nach der Elternzeit? Besteht sonstige Unterstützung nach der Elternzeit, wenn ich im Anschluss nicht gleich einen Job finde? Wenn ich dem Übergang nicht widerspreche und zum Ende der Elternzeit den Vertrag kündige, bin ich dann auch für Arbeitslosengeld gesperrt? Vielen Dank für Ihre Hilfe. D.
von DieMaus76 am 17.12.2014, 10:31