Hallo! Ich habe über den RUB Flohmarkt einen Zwillingskinderwagen verkauft. In der Anzeige hatte ich optisch Topzustand geschrieben und hatte ihn auch ein wenig getestet. Bei mir hielten die Bremsen, er ließ sich gut schieben (ohne Kinder, da keine Zwillinge vorhanden) und mir und meinem Mann sind keine Mängel aufgefallen. Nun habe ich ihn verschickt und erst wurde nur gesagt, das er ja ein älteres Modell wäre, aber dazu hatte ich vorher auch gesagt, das ich das Alter nicht wüßte. Nun hat sich die Käuferin wieder gemeldet, und naja, angeblich ist der Wagen Schrott. Die Bremsen hielten nicht, er könnte nicht ordentlich geschoben werden , zög nach links und e.tc. Bei mir hab ich davon aber nichts bemerkt! Er sah nicht nur optisch super aus, sondern ließ sich auch gut schieben. Nun möchte sie gerne ihr Geld zurück haben und fragt mich, was wir tun. Was würden Sie mir als weitere Vorgehensweise empfehlen? Und wie sieht es rechtlich bei dieser Geschichte aus? Wozu bin ich verpflichtet, welche Rechte hat sie? Lieben Dank
Mitglied inaktiv - 22.01.2006, 18:14